Herr Beig. Lünenbach gibt folgenden Bericht zu Protokoll:

 

 

Seit rund zehn Monaten bestimmt die Corona-Pandemie unser Leben und Handeln. Mehr denn je ist es jetzt unsere Herausforderung die Stadt weiterzuentwickeln und die Weichen für eine sich ändernde gesamtgesellschaftliche Grundordnung zu stellen.

 

Damit dies gelingt, dafür gehen wir neue und vielleicht ungewohnte Wege. Die Digitalisierung und das Ausrichten neuer Programme auf die geänderte Situation gehören dazu, ebenso wie die Fortsetzung erfolgreicher Projekte und die Umsetzung beschlossener Maßnahmen.

 

So findet am 17.11., diesmal in digitalem Format, nach erfolgreicher Förderbewilligung, die Kick Off Veranstaltung für den european climate award® (eca) statt.

Als prozessbegleitendes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren für die kommunale Klimaanpassung ist er unterstützendes Instrument zur erfolgreichen Anpassung an nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels. Damit ergänzt der eca den European Energy Awards (eea) um den inhaltlichen Schwerpunkt der Klimaanpassung. Die Gruppe der teilnehmenden Akteure gestaltet sich analog zu der des eea. Mittelfristiges Ziel ist ein positiv bewertetes externes Audit in 2023.

 

Jetzt schon in der Umsetzung und zugleich entscheidend für die erfolgreiche Teilnahme am eca sind die Maßnahmen zur Beförderung einer Mobilitätswende, bei der die Stadtverwaltung eine Vorbildfunktion einnimmt.

 

So ging am 6.11. der Bewilligungsbescheid des Förderprogramm progres.nrw – Emissionsfreie Elektromobilität für insgesamt vier E-Lastenräder (zwei für die JSL und ein Rad für den FB 67) ein.

Eingesetzt werden diese zur Instandhaltung- und Instandsetzung des innerstädtischen Radwegenetzes. Der Einsatz der E-Lastenräder ist damit wichtiger Baustein im Mobilitätskonzept der Stadt und effektive Maßnahme zur Reduzierung des CO2-Werts.

 

Auch die durch Fördergelder ermöglichte Umstellung auf E-Autos in der Stadtverwaltung Leverkusen geht voran: so werden noch in 2020 drei E-Transporter geliefert und an drei Standorten wird eine entsprechende Ladeinfrastruktur gebaut (Reuterstraße, Nobelstraße, Haus-Vorster-Str.). Des Weiteren werden die angekündigten E-PKW inklusive Ladesäulen spätestens im 2. Quartal 2021 für die Stadtverwaltung zu nutzen sein.

 

Abschließend noch die Rückmeldung zu 2020/3436 Förderaufruf „Naturstadt - Kommunen schaffen Vielfalt“ - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2020. Obwohl es für den Wettbewerbsbeitrag, die Erarbeitung und didaktische Einführung einer Umwelt-App, keinen Zuschlag durch die Jury gab – praxisnahe Projekte wurden priorisiert – wird die innovativ Idee weiterverfolgt. Als geeignetes Instrument zur Umweltbildung, vor allem für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Stadtteilen konzipiert, wird die Idee der App nun in die sozialräumliche Arbeit aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird nun nach neuen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.

 

ÖPNV-Rettungsschirm

Fristgemäß hat die Stadt Leverkusen als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr am 28.09.2020 bei der Bezirksregierung Köln auf der Grundlage der Richtlinien zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV NRW) einen Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen über die bei der wupsi GmbH entstandenen pandemiebedingten Schäden in Höhe von 4,1 Mio. € gestellt. Ausgleichsfähig sind dabei die Differenz zwischen den unter Berücksichtigung von Tarifanpassungen auf das Jahr 2020 hochgerechneten Fahrgeldeinnahmen der Monate März bis Dezember 2019 und den tatsächlichen Fahrgeldeinnahmen des genannten Referenzzeitraums des Jahres 2020 sowie Mehraufwendungen für den Infektionsschutz (Trennscheiben an den Fahrerarbeitsplätzen). Zwischenzeitlich ist dieser Antrag durch die Bezirksregierung bewilligt worden. Die Stadt Leverkusen muss gegenüber der Bewilligungsbehörde bis 30.09.2021 den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen.

 

Zusätzliche Verstärkerfahrten im Schülerverkehr

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinien Corona-Schülerverkehr) ermöglichen u.a. eine Förderung zusätzlicher Verstärker- bzw. Einsatzwagenfahrten im ÖPNV bis Jahresende. Gegenstand der Förderung sind die Mehrausgaben durch zusätzliche Fahrtenangebote an Schultagen im Schülerverkehr. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist die Vorlage eines Berichts über die ergriffenen Maßnahmen zur Entwicklung eines Konzepts zur Entzerrung der Schülerverkehre durch eine abgestimmte Staffelung der Schulanfangszeiten mit dem Ziel der Umsetzung ab dem 07.01.2021. Fristgemäß wurde der Sachstandsbericht der Bezirksregierung Köln am 31.10.2020 übermittelt. Der eigentliche Förderantrag ist bis zum 30.11.2020 zu stellen. Auf diversen Linien (SB21, 201, 202, 206, 207, 209, 211, 239 und 253) sind bereits zusätzliche Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr eingerichtet worden. Gemäß der Förderrichtlinie gilt die Einwilligung in den vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit Wirkung ab dem 05.08.2020 als erteilt.