Herr Müller (CDU) schlägt vor, wie in der Fassung der Beschlussempfehlung aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 12.11.2020 abzustimmen.
Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) möchte mit aufnehmen, dass eine übliche Passage zum beidseitigen Kündigungsrecht im Vertrag formuliert wird.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage mit folgender Änderung:
Der Kooperationsvertrag wird nicht nur für weitere fünf Jahre, sondern dauerhaft fortgeführt. Ein beidseitiges Kündigungsrecht wird im Vertrag mit aufgenommen.
- einstimmig -