Herr Müller (CDU) schlägt vor, wie in der Fassung der Beschlussempfehlung aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 12.11.2020 abzustimmen.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) möchte mit aufnehmen, dass eine übliche Passage zum beidseitigen Kündigungsrecht im Vertrag formuliert wird.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit folgender Änderung:

Der Kooperationsvertrag wird nicht nur für weitere fünf Jahre, sondern dauerhaft fortgeführt. Ein beidseitiges Kündigungsrecht wird im Vertrag mit aufgenommen.

 

- einstimmig -