Hinweis zum Verfahren:

Der Beirat wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (§70 Abs. 7 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Anzahl der Beiratsmitglieder erhält. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, so ist in einem zweiten Wahlgang die Person gewählt, die die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom ältesten anwesenden Mitglied gezogene Los (§ 3 Abs. 2 DVO LNatSchG).

Bei der Wahl zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

Die Wahl wird - wenn niemand widerspricht - durch offene Abstimmung, sonst durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.

Die Wahl der/des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter erfolgt in separaten Wahlgängen. Die Wahlvorschläge werden in der Sitzung aus der Mitte des Beirates unterbreitet.

 

 

Zur Wahl des Vorsitzenden werden vorgeschlagen:

 

Herr Dr. Martin Denecke

Herr Benedikt Rees

 

Es folgt eine geheime Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln.

 

13 Ja-Stimmen entfallen auf Herrn Dr. Denecke

2 Ja-Stimmen entfallen auf Herrn Rees

Enthaltungen: keine

 

Damit wird Herr Dr. Denecke zum Vorsitzenden des Naturschutzbeirates gewählt.

 

 

Herr Dr. Denecke nimmt die Wahl an und dankt für das Vertrauen.