Sitzung: 14.12.2020 RAT/002/2020
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2020/0191
Beschluss:
1. Die Stadt Leverkusen gründet eine
Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort (SWM). Zweck dieser
Gesellschaft ist erstrangig das Projekt zur Revitalisierung der City C. Darüber
hinaus unterstützt die Gesellschaft alle Planungen und Maßnahmen zur Aufwertung
der Stadtteile Wiesdorf und Manfort im Rahmen ihrer personellen und finanziellen
Möglichkeiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
für den ersten Sitzungsturnus 2021 (Entscheidung Rat am 22.02.2021) unter
Beteiligung der Bezirksregierung Köln einen beschlussreifen
Gesellschaftsvertrag zu erarbeiten. Dabei sind alle beihilfe-, gesellschafts-,
steuer- und vergaberechtlichen Aspekte, sowie die Förderfähigkeit unter
Beauftragung entsprechender Gutachten zu klären. Ziel ist die Gründung der
neuen Gesellschaft zum 01.04.2021.
3. Die Gesellschaft wird ab 2021 jährlich
aus dem städtischen Haushalt mit 2.000.000 € beihilfeunschädlich bezuschusst,
sofern dies unter Berücksichtigung aller unter Beschlusspunkt 2 genannten
rechtlichen Aspekte die wirtschaftlichste Variante darstellt.
Die Mittel dienen zur Abdeckung der laufenden Personal- und Sachkosten
sowie der laufenden Defizite aus der Unterhaltung und Finanzierung der
Immobilien in der City C. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung
mit der Bezirksregierung Köln Lösungen zu erarbeiten, um weitere Investitionen
im Projekt "Revitalisierung City C" zu tätigen, ohne den
Investitionshaushalt der Stadt Leverkusen zu belasten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
das Verfahren zur Besetzung der Position der Geschäftsführung unter
Einschaltung eines Headhunters so zeitnah einzuleiten, dass die Bestellung vom
Rat in seiner Sitzung am 22.03.2021 mit Wirkung zum 01.04.2021, spätestens
jedoch zum 01.07.2021 erfolgen kann.
Der Ausschreibungstext ist durch den Headhunter zu erstellen und frühzeitig mit
den Fraktionsvorsitzenden abzustimmen. Es ist eine Findungskommission unter
Beteiligung der Fraktionen einzurichten.
5. Die Leverkusener
Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) wird ab dem 01.04.2021 mit einem monatlichen
beihilfeunschädlichen Zuschuss in Höhe von 40.000 € aus dem städtischen
Haushalt unterstützt. Die Unterstützung endet, sobald die Immobilien in der
City C einschließlich des dazugehörigen Parkhauses rechtlich vom
Parkhausgeschäft und den übrigen Tiefgaragen getrennt sind. Zieldatum zur Trennung
der Grundstücke ist spätestens der 31.12.2021.
6. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird in der
Verwaltung oder bei der WGL eine Person als Ansprechpartner für die Eigentümer
der City C benannt, die diese bei Verkaufswünschen oder sonstigen Fragen im
Zusammenhang mit der Revitalisierung der City C berät. Ziel sollte es sein, zu
vermeiden, dass bis zur vollen Handlungsfähigkeit der Stadtteilentwicklungsgesellschaft
Wiesdorf/Manfort Immobilien in der City C an nicht im unmittelbaren
Einflussbereich der Stadt Leverkusen liegende Dritte veräußert werden.
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über die Vorlage unter Einbeziehung der unter Tagesordnungspunkt 7.5.2 (Antrag Nr. 2020/0258) beschlossenen Änderungen abstimmen.
dafür: 47 (OB, 14 CDU, 12 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 2 DIE LINKE)
dagegen: 4 (2 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)