Beschluss:

 

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die bisherigen Kooperationen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung gem. §§ 27 und 28 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) mit

 

-   der Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V. und

-   dem Diakonischen Werk Leverkusen des Kirchenkreises Leverkusen

 

im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 fortzusetzen und hierzu die bisherigen Vereinbarungen über die Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und die Förderung präventiver Angebote auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe (Anlagen 1 der Vorlage) weiterzuführen. Die Zusatzvereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Anlagen 1 a der Vorlage) bleiben bestehen und werden entsprechend der geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden unter Innenauftrag 5100 0615 0103, Hilfen zur Erziehung, Finanzposition 730000, bereitgestellt.


dafür:         49  (OB, 14 CDU, 12 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           2  (AfD)