Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die mit Ratsbeschluss vom 14.12.2015 bis
31.12.2020 genehmigte, sozialräumliche Umsetzung der Konzeption der „Frühe
Hilfen“ dauerhaft fortzuführen und hierzu
a)
in
·
Region
I - Standort Rheindorf-Nord,
Träger: Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend) in Kooperation
mit Kath. Jugendagentur,
·
Region
II - Standort Opladen,
Träger: AWO Leverkusen,
·
Region
III - Standort Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel),
Träger: Kooperationsverbund Katholische Jugendagentur, Caritasverband
und Katholische Erziehungsberatungsstelle,
·
Region
IV - Standort Manfort,
Träger: Diakonisches Werk,
Region IV - Standort Alkenrath,
Träger: Diakonisches Werk,
neue Kooperationsvereinbarungen mit den bisherigen Trägern der „Frühe Hilfen“
zur Fortsetzung der „Frühe Hilfen“ auf der Grundlage des am 07.05.2018 durch
den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Fachkonzeptes (Vorlage Nr. 2018/2174)
abzuschließen.
Den Trägern dieser Stadtteilprojekte werden weiterhin jährlich
-
die
Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination
entsprechend Entgelt SuE 11,
-
die
Sachkostenpauschale sowie
-
der
Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines
Arbeitsplatzes nach KGSt erstattet sowie
-
die
Personalkosten für 0,33 VZ-Stelle Dipl. Psychologe/Psychologin
-
und bis
zu 25.000 € Projektmittel pro Standort zur Verfügung gestellt.
Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte, der psychologischen Fachkräfte
und die Vergabe der Projektmittel erfolgen bedarfsgerecht über die jeweilige
Steuerungsgruppe. Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten
für den Stadtteilladen in Manfort und den Katholischen Jugendwerken e. V. die
Mietkosten für den Rheindorfer Laden erstattet.
b)
in
Region I - Standort Hitdorf
im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der
„Frühe Hilfen“ einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Trägern
der freien Jugendhilfe abzuschließen.
in Region I - Standort Wiesdorf
im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der
„Frühe Hilfen“ im Quartier einzurichten und entsprechende
Kooperationsvereinbarungen mit dem Träger abzuschließen, der den Zuschlag für
die Durchführung der Quartiersarbeit im Rahmen der europaweiten Ausschreibung
erhält.
c)
in
Region II - Standort Opladen
gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales (FB 50) unter Einbeziehung des
Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen, das Angebot der „Frühe Hilfen“
fortzuführen. Für die Umsetzung des Angebots stehen jährlich Projektmittel von
bis zu 25.000 € zur Verfügung.
d)
in
Region III - Standort Alkenrath
den eingerichteten Alkenrather Familientreff (ALFA) aufgrund der hohen
sozialen Belastungen des Stadtteils für Kinder unter drei Jahren unter der
Federführung des Manforter Ladens mit eigener Koordinationsfachkraft fortzusetzen.
Die Räume für den Standort werden von der Vivawest Wohnen GmbH mietkostenfrei
überlassen.
e)
eine
neue Kooperationsvereinbarung mit den konfessionellen Erziehungsberatungsstellen
abzuschließen. Sie erhalten jeweils weiterhin
-
1/3 der
Personalkosten für eine Fachkraft mit dem Abschluss Diplom-Psychologin bzw.
Diplom-Psychologe bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD,
-
die
Sachkostenpauschale sowie
-
den
Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines
Arbeitsplatzes nach KGSt (insgesamt rd. 39.000 €).
f)
das
regionsübergreifende Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ fortzuführen.
g) in den vier Regionen weitere Angebote und
Maßnahmen für die zur Region gehörenden Stadtteile zu planen. Über die
Einrichtung weiterer Angebote und Maßnahmen entscheidet der Kinder- und
Jugendhilfeausschuss.
2. Die
Stelle der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ im Fachbereich Kinder und Jugend
(FB 51) wird von derzeit 0,5 VZ-Stellen auf 1,5 VZ-Stellen aufgestockt. Grund
dafür sind die ständig wachsenden Strukturen der „Frühe Hilfen“ und der damit
verbundene erhöhte Koordinationsaufwand sowie die Ausweitung auf die
Altersgruppe der 3 bis unter 6jährigen im Rahmen des Landesprogrammes „Guter
Start NRW“.
3. Die
erforderlichen Mittel von bis zu 850.000 jährlich werden für die Haushaltsjahre
2021 – 2025 in
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150103 sowie in
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150111 - InHK Hitdorf,
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150112 - STEK Opladen,
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150113 - InHK Wiesdorf,
bereitgestellt.
4. Dem
Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist jährlich ein Statusbericht vorzulegen.
- einstimmig bei einer Enthaltung im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -