Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit Ratsbeschluss vom 14.12.2015 bis 31.12.2020 genehmigte, sozialräumliche Umsetzung der Konzeption der „Frühe Hilfen“ dauerhaft fortzuführen und hierzu

a)   in

·         Region I - Standort Rheindorf-Nord,

Träger: Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend) in Kooperation mit Kath. Jugendagentur,

·         Region II - Standort Opladen,

Träger: AWO Leverkusen,

·         Region III - Standort Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel),

Träger: Kooperationsverbund Katholische Jugendagentur, Caritasverband und Katholische Erziehungsberatungsstelle,

·         Region IV - Standort Manfort,

Träger: Diakonisches Werk,

Region IV - Standort Alkenrath,

Träger: Diakonisches Werk,

 

neue Kooperationsvereinbarungen mit den bisherigen Trägern der „Frühe Hilfen“ zur Fortsetzung der „Frühe Hilfen“ auf der Grundlage des am 07.05.2018 durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Fachkonzeptes (Vorlage Nr. 2018/2174) abzuschließen.

 

Den Trägern dieser Stadtteilprojekte werden weiterhin jährlich

-       die Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination entsprechend Entgelt SuE 11,

-       die Sachkostenpauschale sowie

-       der Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt erstattet sowie

-       die Personalkosten für 0,33 VZ-Stelle Dipl. Psychologe/Psychologin

-       und bis zu 25.000 € Projektmittel pro Standort zur Verfügung gestellt.

 

Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte, der psychologischen Fachkräfte und die Vergabe der Projektmittel erfolgen bedarfsgerecht über die jeweilige Steuerungsgruppe. Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten für den Stadtteilladen in Manfort und den Katholischen Jugendwerken e. V. die Mietkosten für den Rheindorfer Laden erstattet.

 

b)   in Region I - Standort Hitdorf

im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der „Frühe Hilfen“ einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe abzuschließen.

 

in Region I - Standort Wiesdorf

im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der „Frühe Hilfen“ im Quartier einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit dem Träger abzuschließen, der den Zuschlag für die Durchführung der Quartiersarbeit im Rahmen der europaweiten Ausschreibung erhält.

 

c)    in Region II - Standort Opladen

gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales (FB 50) unter Einbeziehung des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen, das Angebot der „Frühe Hilfen“ fortzuführen. Für die Umsetzung des Angebots stehen jährlich Projektmittel von bis zu 25.000 € zur Verfügung.

 

d)    in Region III - Standort Alkenrath

den eingerichteten Alkenrather Familientreff (ALFA) aufgrund der hohen sozialen Belastungen des Stadtteils für Kinder unter drei Jahren unter der Federführung des Manforter Ladens mit eigener Koordinationsfachkraft fortzusetzen. Die Räume für den Standort werden von der Vivawest Wohnen GmbH mietkostenfrei überlassen.

 

e)    eine neue Kooperationsvereinbarung mit den konfessionellen Erziehungsberatungsstellen abzuschließen. Sie erhalten jeweils weiterhin

-        1/3 der Personalkosten für eine Fachkraft mit dem Abschluss Diplom-Psychologin bzw. Diplom-Psychologe bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD,

-        die Sachkostenpauschale sowie

-        den Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt (insgesamt rd. 39.000 €).

f)   das regionsübergreifende Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ fortzuführen.

 

g)  in den vier Regionen weitere Angebote und Maßnahmen für die zur Region gehörenden Stadtteile zu planen. Über die Einrichtung weiterer Angebote und Maßnahmen entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

 

2.    Die Stelle der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) wird von derzeit 0,5 VZ-Stellen auf 1,5 VZ-Stellen aufgestockt. Grund dafür sind die ständig wachsenden Strukturen der „Frühe Hilfen“ und der damit verbundene erhöhte Koordinationsaufwand sowie die Ausweitung auf die Altersgruppe der 3 bis unter 6jährigen im Rahmen des Landesprogrammes „Guter Start NRW“.

 

3.    Die erforderlichen Mittel von bis zu 850.000 jährlich werden für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 in

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150103 sowie in

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150111 - InHK Hitdorf,

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150112 - STEK Opladen,

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150113 - InHK Wiesdorf,

bereitgestellt.

 

4.    Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist jährlich ein Statusbericht vorzulegen.


- einstimmig bei einer Enthaltung im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -