Nachtrag: 10.12.2020

Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Rh. Hebbel (CDU) beantragt, folgenden neuen Punkt 4 in die Beschlussempfehlung der Vorlage Nr. 2020/0242 aufzunehmen:

 

„Die testierten Verwendungsnachweise sind außerdem dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung zur Prüfung vorzulegen.“

 

Der bisherige Punkt 4 wird dann zu Punkt 5.

 

Rh. Löb (SPD) schlägt vor, dem Naturgut Ophoven bis Februar 2021 einen monatlichen Zuschuss von 20.000 € auszuzahlen.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ändert den Antrag Nr. 2020/0266 daraufhin dahingehend, dass die Zuschüsse bis Februar 2021 gezahlt werden sollen.

 

Frau Bürgermeisterin Bunde lässt zunächst über den von Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geänderten Antrag Nr. 2020/0266 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Das NaturGut Ophoven erhält zur Abdeckung seines coronabedingten Defizits für den Zeitraum von Juli 2020 bis Februar 2021 einen Zuschuss in Höhe von jeweils maximal 20.000 Euro monatlich. Dieser wird auf Nachweis des Bedarfs zeitnah ausgezahlt.

 

dafür:         47  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:     3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (CDU)

 

Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Bunde über die von Rh. Hebbel (CDU) geänderte Vorlage Nr. 2020/0242 einschließlich des soeben beschlossenen Antrags Nr. 2020/0266 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Bericht bezüglich der finanziellen Situation des Fördervereins NaturGut Ophoven e.V. zur Kenntnis.

 

2.    Auf Grundlage des Berichts wird die Verwaltung beauftragt, für die Monate Juli-September 2020 rückwirkend sowie für die Monate Januar und Februar 2021 monatlich einen Betrag i.H.v. 20.000 € an den Förderverein des NaturGut Ophovens auszuzahlen. Hierüber hat das NaturGut Ophoven einen durch einen Steuerberater testierten Verwendungsnachweis der Verwaltung vorzulegen. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt in Form einer Spitzabrechnung.

 

3.    Für die bereits beschlossenen Zahlungen Oktober – Dezember 2020 i.H.v. monatlich 20.000 € ist ebenfalls ein entsprechender testierter Verwendungsnachweis eines Steuerberaters vorzulegen.

 

4.    Die testierten Verwendungsnachweise sind außerdem dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung zur Prüfung vorzulegen.

 

5.    Eine weitergehende Förderung ab März 2021 hinaus, wird in die Haushaltsplanberatung vertagt.

 

dafür:         48  (OB, 14 CDU, 12 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:     3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath übernimmt die Sitzungsleitung.