Der Vorsitzende Rh. Tahiri, SPD, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor dem Hintergrund, dass sehr kurzfristig verschiedene Änderungsanträge der Klimaliste Leverkusen eingegangen sind, geht auf Vorschlag von Rh. Tahiri folgender Prüfauftrag an die Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird in geeigneter Weise eine Schulung zur Differenzierung und dem daraus resultierenden Umgang von politischen Anfragen und Anträgen anbieten. Insbesondere soll in diesem Zusammenhang geklärt werden, welche Anforderungen an einen politischen Antrag gestellt und eine Abgrenzung zu politischen Willensbekundungen dargestellt werden.

 

 

Herr Schröder, DIE LINKE, stellt einen Antrag auf Nichtbefassung mit den Änderungsanträgen 2020/0154, 2021/0366, 2021/0365, 2021/0365 und 2021/0367der Klimaliste Leverkusen.

 

dafür:         17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 AFD, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Die Ausschussmitglieder befassen sich nicht mit den v. g. Änderungsanträgen.

 

Rh. Marewski, CDU, beantragt, den Änderungsantrag 2020/0167 zu vertagen bis das Thema Planverfahren Bohofsweg auf die Tagesordnung der politischen Gremien genommen wird.

 

dafür:         16  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 AFD, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     2  (1 OP, Klimaliste Leverkusen)

 

Damit ist der Antrag vertagt.

 

In diesem Zusammenhang bittet Herr Rees zu protokollieren, dass die Klimaliste Leverkusen beantragt hat, vor dem Hintergrund der Pandemiesituation die Sitzungen der Fachausschüsse abzusagen. Dieser Antrag wurde seitens 01 abgelehnt. Der Verwurf, mit den v. g. Änderungsanträgen die Verwaltung zu blockieren, wird von ihm in der Konsequenz als Verhinderung am politischen Mitwirkungsrecht gewertet.

 

Rh. Schmitz, CDU, verweist ausdrücklich darauf, dass der abgesetzte Tagesordnungspunkt 10 „Aktualisierung der städtischen Satzung für Sondernutzungen im öffentlichen Raum zur Ermöglichung von E-Ladesäulen“ zuständigkeitshalber im BU beraten werden müsste.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, dass Herr Urbschat zu seinem eingebrachten Bürgerantrag ein Rederecht bekommt.

Sie sprechen sich mehrheitlich dagegen aus, dass Frau von Bonin zu ihrem eingebrachten Bürgerantrag kein Rederecht erhält.