Auf Nachfrage von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) bezüglich der Abweichungen der textlichen Festsetzungen (6-geschossig plus Staffelgeschoss) von den Abbildungen bei der Gebäudehöhe (8-geschossig) wird eine Prüfung durch die Verwaltung zugesagt.
Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt zu Protokoll, dass im weiteren Verfahren der Baumbestand planungsrechtlich abgesichert werden soll. Bezüglich des geplanten achtstöckigen Gebäudes kündigt Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an, dass seine Fraktion künftig keinem Bauvorhaben mehr zustimmen wird, bei dem keine Photovoltaikanlage vorgesehen ist.
Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) bittet um Erläuterungen zur Bürgerbeteiligung in Pandemiezeiten. Herr Karl (61) und Herr Ahrendt (61) erläutern, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung in einem Online-Verfahren abgewickelt wird; zudem werden die Pläne weiterhin in der Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen (Elberfelder Haus) ausgehängt. Bürgerinformationsveranstaltungen sind zurzeit nicht möglich. Der Fachbereich Stadtplanung prüft im Rahmen eines Musterprojektes zurzeit eine Informationsplattform. Sollte sich dies bewähren, könnte es auch für andere Projekte genutzt werden. Frau Beigeordnete Deppe ergänzt, dass sie im Bericht der Dezernentin in dieser Sitzung dem Ausschuss eine weitere Form der Bürgerbeteiligung bei einer Tiefbaumaßnahme vorstellen wird; hier ist die Teilnehmerzahl jedoch begrenzt, so dass das Verfahren nicht für eine Beteiligung bei einem Planverfahren in Frage kommt.
Rh. Schönberger (CDU) informiert, dass der Vorhabenträger in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 04.02.2021 zu seinem Bauvorhaben vortragen wird.
Beschluss:
1. Das
vorgelegte Bebauungskonzept als Vorhabenplan und Bebauungsplanzeichnung im Vorentwurf
wird im Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 30/III "Alkenrath - KITA zwischen
Geschwister-Scholl-Straße und Teich" zur Kenntnis
genommen.
2. Auf Grundlage der Planunterlagen sowie der
bereits zum Vorhaben zur Verfügung stehenden Untersuchungen wird im
vorliegendem Bauleitplanverfahren die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig -