Wanderungsbewegungen im Grundschulbereich

 

Herr Soelau (FB Schulen) berichtet für die Verwaltung, dass beabsichtigt ist, die Wanderungsbewegungen im Grundschulbereich durch die Universität Wuppertal untersuchen zu lassen und dem Schulausschuss das Untersuchungsergebnis zu gegebener Zeit vorzulegen.

 

Vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen haben ca. 10 % der Schülerinnen und Schüler im Wege einer Ausnahmegenehmigung eine andere als die nächstgelegene Grundschule besucht.

Nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine andere als die nächstgelegene Grundschule besuchen, auf ca. 18 % gestiegen.

Diese Entwicklung zieht Probleme im Bereich der Schülerverteilung und Auslastung von Grundschulen nach sich.

 

Die Universität Wuppertal untersucht diese Entwicklung bereits im Bereich der Städte Wuppertal, Köln und Solingen. Die Stadt Leverkusen hat nun die Möglichkeit, sich dieser Untersuchung als vierte Stadt anzuschließen.

Die Universität Wuppertal beabsichtigt, die Untersuchung aus Drittmitteln zu finanzieren, so dass für die Stadt Leverkusen keine Kosten anfallen werden.

 

Auf Anfrage von Rh. Hupperth (CDU) erläutert Herr Soelau, dass auch die Hintergründe für die Wanderungsbewegungen beleuchtet werden sollen. Bisher können seitens der Fachverwaltung nur Parameter für die Elternentscheidung vermutet werden; sie sind mit den Mitteln der Verwaltung jedoch nicht objektivierbar.

Herr Soelau erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltung beabsichtigt, im Vorfeld der Untersuchung ein Anforderungsprofil zu erstellen.

 

Rh. Küchler (SPD) bittet darum, in das Anforderungsprofil auch die Frage nach den Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Schülerschaft aufzunehmen.

Weiterhin bittet Rh. Küchler die Verwaltung, dem Schulausschuss vor Beauftragung der Universität Wuppertal das Anforderungsprofil vorzulegen.

 

Herr Soelau sagt dies für die Verwaltung zu.