Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Wege im Bereich des Kurt-Schumacher-Rings:

 

1.    Weg entlang den Häusern 31a, 51a, 69a/b und 91a/b,

2.    Weg südlich der Montanus-Realschule,

3.    Weg vom Kurt-Schumacher-Ring zur Grünanlage,

4.    Wegekreuz südlich Kurt-Schumacher Ring 96 - 120,

5.    Weg vom Garagenhof zur Steinbücheler-Straße.

 

Der Weg zu Punkt 1 wird als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg, die übrigen Wege als Gemeindewege mit Beschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet.


- einstimmig -