Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte Erklärung zu Protokoll.

 

Außerdem beantragt sie folgende Änderungen zur Vorlage Nr. 0342/2021:

 

Die Ziffer 1 bleibt.

 

Die Ziffer 2 der Vorlage wird wie folgt geändert:

„Die Verwaltung legt einen neuen, an Realitäten orientierten Kostenrahmen vor. Erst danach erfolgt eine Fristsetzung an das Büro POLA. Dieser Kostenrahmen berücksichtigt die vom Büro POLA bereits gemachten Vorschläge zur Kostenreduzierung, zum Beispiel bei den verwendeten Materialien. Ebenfalls verzichtet die Verwaltung darauf, einen möglichst niedrigen Pflege- und Unterhaltungsaufwand dem Entwurf POLA aufzuerlegen. Dieser war bereits in der Vorlage Nr. 2019/2976 kein Bestandteil der Kostenschätzung für den Wettbewerb. Ansonsten ist der Entwurfsplan mit seinen hohen Qualitäten weitgehend einzuhalten.“

 

Die Ziffern 3 und 4 werden gestrichen
Begründung: Entwurfsplanungen berücksichtigen nicht inhaltliche Vorgaben für den Wettbewerb (möglichst geringe Eingriffe in den Landschaftsschutz usw.). Zum Zweiten ist das Verfahren vor der Architektenkammer abzuwickeln, so dass eine Aufgabe des Wettbewerbssiegers gar nicht möglich ist.

 

Die Ziffern 5 und 6 bleiben.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt für ihre Fraktion getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlussentwurfes der Vorlage Nr. 0342/2021.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über den Antrag Nr. 2021/0359 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:  45  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2021/0347 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Das Projekt soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs und unter Einhaltung der dort genannten Kostenobergrenze fortgeführt werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Sieger des o.g. Wettbewerbs, das Büro POLA Landschaftsarchitekten, aufzufordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen in Inhalt und Kosten dem prämierten Wettbewerbsergebnis entsprechenden Entwurf vorzulegen.

 

3.    Sollte das Büro POLA nach den unter 1 und 2 zugrunde gelegten Kriterien und auch nach Überzeugung des Beratungsbüros ZPB dazu nicht in der Lage sein, wird die Verwaltung beauftragt, das Vertragsverhältnis mit POLA in geeigneter Weise zu beenden.

 

4.    Die Verwaltung wird bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit POLA beauftragt, zu prüfen, ob das Wettbewerbsergebnis mit einem anderen Planungsbüro im vorgegebenen Kostenrahmen umgesetzt werden kann, oder ob die im Wettbewerb nächstplatzierten Entwürfe innerhalb des vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden können. In diesem Zug wird die beauftragte Kanzlei WIRTZ & KRANEIS Rechtsanwälte beauftragt, eine möglich vorhandene Wettbewerbsverzerrung zu prüfen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob weitere Fördermittel eingeworben werden können.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat schnellstmöglich, spätestens bis zur Ratssitzung am 22.03.2021, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen und in der Ratssitzung am 22.02.2021 einen Zwischenbericht zu geben. Auch in der Zwischenzeit sind die kulturpolitischen und finanzpolitischen Sprecher regelmäßig über Zwischenschritte (u.a. Ergebnisse zur Fördersituation, etc.) zu informieren.

 

7.    Die Begründung der Vorlage Nr. 2021/0342 wird wie folgt geändert:

 

a. Seite 4, 2. Absatz:

Durch das Büro POLA wurden im Folgenden mehrere Entwürfe zur Vorentwurfs- und Entwurfsplanung sowie Kostenschätzungen und -berechnungen vorgelegt. Eine erste im September 2020 vorgelegte Kostenschätzung im Rahmen der Vorentwurfsplanung ging von Gesamtkosten von ca. 1,6 Mio. € aus. Diese Entwürfe wurden dem Büro POLA unverzüglich zur weiteren Überarbeitung zurückübergeben, da sie weder die inhaltlichen noch kostenmäßigen Ziele erfüllten. Auch wenn davon auszugehen ist, dass zwischen Wettbewerbsergebnis und Ausführungsplanung eine Kostenveränderung möglich ist, war eine solche Erhöhung nicht hinnehmbar. (In der Fachwelt wird davon ausgegangen, dass eine Veränderung von +- 30 % zu dem sehr frühen Planungsstadium Wettbewerb erfolgen könnte). In der Zwischenzeit hat die Neukonstituierung der politischen Gremien stattgefunden.

 

b. Seite 4, 5. Absatz:

Kostenentwicklung (Bruttokosten berücksichtigen grundsätzlich 19 % MwSt.): Im Zuwendungsantrag wurden Bruttokosten von ca.1.245.000 € genannt, von denen ca. 890.000 € (brutto) auf die Freianlagen und die Brücke (KG 300 und 500 gem. DIN 276) und ca. 192.000 € (brutto) auf die Nebenkosten (KG 700) entfielen. Im Ratsbeschluss vom 01.07.2019 (Vorlage Nr. 2019/2976) wurde bereits eine Anpassung der Gesamtkosten auf ca. 1.382.000 € (brutto) vorgenommen. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 20.12.2019 wurde seitens des BBSR eine gedeckelte Zuwendung von 1.080.000 € (brutto) gewährt, so dass ein städtischer Eigenanteil von ca. 302.000 € (brutto) verblieb. Die im Anhang beigefügte Tabelle bzw. die hier aufgeführten Zahlen sind anzugleichen. Die Tabelle „Zusammenfassung“ ist um die Zeile „Gesamtkosten lt. Vorlage Nr. 2019/2976“ zu ergänzen und mathematisch zu korrigieren.

 

c. Seite 5, 3. Absatz:

Da der Zuwendungsanteil des Bundes auf 1.080.000 € limitiert ist, verbliebe ein Eigenanteil der Stadt Leverkusen von 878.187 € (brutto). Gegenüber der o.g. Vorlage würde dieses eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 575.835 € (brutto) bzw. mithin eine 90-prozentige Steigerung bedeuten.

 

d. Seite 5, Absatz 5:

Weitere Vorgehensweise: Es wird empfohlen, unter Beachtung der Stellungnahmen aus dem politischen Raum das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ unter Berücksichtigung der Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs“ und weitgehender Einhaltung des dort festgesetzten Budgets von 700.000 € (netto) für die reinen Baukosten „Freianlagen und Brücke“ fortzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass infolge des Zeitraums zwischen der Auslobung des Wettbewerbs bzw. Stellen des Zuwendungsantrages sowie der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Baukostensteigerungen zu rechnen ist, die unabhängig vom beauftragten Planungsbüro entstehen werden.

 

dafür:         36  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     9  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:           2  (1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Durch diesen Beschluss sind die Vorlage Nr. 2021/0342 und der Änderungsantrag von Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erledigt.