Beschluss:

 

Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich Rheindorf-Nord zwischen Elbestraße, Masurenstraße, Müritzstraße, Saalestraße und Okerstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


 

dafür:                ()

dagegen:          ()

Enth.:                ()

- einstimmig -


dafür:          15  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG/UWG, 1 pro NRW, 1 OP)

dagegen:     2  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)