Herr Stadtkämmerer Märtens berichtet Folgendes:

 

1.    Haushalt 2021

Nach dem heutigen Beschluss über den HH 2021 und dem letztmalig aufzustellenden HSP 2012 – 2021 im Finanzausschuss bereitet der FB 20 die notwendigen Unterlagen auf, um am kommenden Montag (22.03.) den Haushalt vom Rat der Stadt beschließen zu lassen und danach in das Genehmigungsverfahren mit der Aufsichtsbehörde einzusteigen.

 

2.    Jahresabschluss 2020: Seit der ersten März-Woche laufen die Abstimmungsarbeiten zwischen der örtlichen Rechnungsprüfung und dem FB Finanzen bezüglich der Erstellung des Entwurfs zum Jahresabschluss 2020. Erster Schwerpunkt ist die Überprüfung der durchzuführenden Isolierung der Corona-Belastung im Jahr 2020. Erste überschlägige Zahlen gehen von einer Corona-Belastung i. H. v. ca. 75 Mio. € aus, denen jedoch auch ca. 24 Mio. € „Entlastungen“. Somit wird sich wegen Corona eine Netto-Belastung des Haushalts 2020 i. H. v. ca. 51 Mio. € ergeben. Demgegenüber steht ein originäres Jahresergebnis von MINUS 36,4 Mio. €! Somit ergibt sich rein rechnerisch ein Jahresergebnis von ca. PLUS 14,6 Mio. €. Jedoch warne ich an dieser Stelle direkt vor großer Euphorie: dieses Ergebnis hat für die Planung des HH 2021 keinerlei Auswirkungen. Auch ist die Stadt Leverkusen nicht wirklich „reicher“ oder „vermögender“! Mit dem Jahresergebnis 2020 befindet sich ein Aktivposten i. H. der o. g. 51 Mio. €, der in den kommenden Jahren „abzuschreiben“ ist und somit die künftigen Haushalte belastet.

 

3.    Greensill bzw. Privatbanken

Die Stadt Leverkusen hat weder bei der Greensill Bank noch bei weiteren Privatbanken Geld angelegt. Zudem erfolgt täglich eine Liquiditätsmitteilung an den Oberbürgermeister und Stadtkämmerer, in welcher etwaige Anlagen ausgewiesen werden würden. Es bestehen zwei Dienstanweisungen („Zins- und Schuldenmanagement“ und „Kredite zur Liquiditätssicherung“) bei der Stadt, die Ausführungen zu den Rahmenbedingungen einer Kapitalanlage enthalten.

 

Eine Anlage bei der Greensill Bank AG wäre danach nicht möglich gewesen, da diese zum einen zuletzt mit BBB+ (Scope-Rating) und nicht wie nach DA gefordert mit mindestens A- upper geratet wurde und zum anderen keine Absicherung durch einen Bankenverbund - wie ebenfalls nach DA erforderlich - gegeben gewesen wäre. Eine ausreichende Sicherheit, wie hier beschrieben, ist aber gemäß den Dienstanweisungen zwingend erforderlich.

 

4.    Kassenkredite: Diese betragen (Stichtag 12.03.2021) aktuell 266,2Mio. € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 231,7Mio. € in den Büchern.

Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 34,5 Mio. € dar. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushaltssatzung 2020 (die bis zum Beschluss des HH 2021 gilt) insgesamt 350 Mio. €, was einer Quote der Inanspruchnahme von ca. 76,1 % entspricht. Der relativ hohe Wert beinhaltet rd. 27 Mio. €, die für den Grunderwerb in Wiesdorf aufgenommen worden. Hier findet beizeiten eine Umschulung in einen Investitionskredit statt.