Herr Beigeordneter Adomat informiert die Ausschussmitglieder, dass der Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss die Vorlage vertagt haben.

 

Herr Ohrem (Leiter Musikschule) berichtet in Ergänzung zu dem bereits in der Vorlage enthaltenen Hinweis, dass „nicht für alle Honorarkräfte ein TVöD-Beschäftigungsverhältnis in Betracht kommt / gewünscht ist“ sowie vor dem Hintergrund der Stellungnahme der ver.di Betriebsgruppe, dass aus dem Kollegium für 14-17 Personen aus unterschiedlichen Gründen ein TVÖD-Beschäftigungsverhältnis nicht in Frage kommt. Die größte Gruppe sind geringfügig Beschäftigte, weiter haben verschiedene Lehrkräfte, die jugendliche Flüchtlinge unterrichten, eine andere hauptberufliche Tätigkeit. Hinzu kommen weitere Personen, die nicht die notwendige Qualifikation für eine TVÖD-Beschäftigung besitzen. Zum Beispiel haben sie eine musikalische Ausbildung im Ausland erworben, die hier nicht anerkannt wird. Für alle Beschäftigten gilt, dass sie wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Musikschule leisten. Daher sollte für diesen Personenkreis weiter eine Beschäftigung auf Honorarbasis möglich sein. Des Weiteren ist es für befristete landesfinanzierte Projekte notwendig, außerhalb des TVöD wiederholt Verträge schließen zu können. Insgesamt wäre es insofern aus Sicht der Musikschule sehr sinnvoll, wenn von den insgesamt berechneten 11 Vollzeitstellen der Honorarkräfte eine Größenordnung von derzeit 75 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (derzeit rd. 2,5 Vollzeitstellen) weiterhin durch Honorarkräfte abgedeckt werden könnte.

 

Herr Beigeordneter Adomat weist darauf hin, dass es unstrittig sei, dass Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer, die weiter auf Honorarbasis arbeiten wollen, das auch können.

 

BM Marewski (CDU) beantragt, den TOP 8 ins Folgegremium zu vertagen über den die Vorsitzende Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) abstimmen lässt.

 

- einstimmig -