Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36
Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Im zweiten Halbjahr 2021 werden
die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit
sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen für den Stadtbezirk I fallen,
gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 2.550 €.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Di
Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin
stv.
Bezirksbürgermeisterin
- einstimmig -