Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
1. Der Vorentwurfsplanung des Architekturbüros LIAG architecten zum Neubau der GGS Regenbogenschule Scharnhorststraße und eines Teilbereiches der GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird zugestimmt.
2. Das Gebäude soll eine Photovoltaikanlage erhalten. Die Kosten von 150.000 € sind in den Gesamtbaukosten enthalten.
4. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung fortzuführen.
Leverkusen, 03.05.2021
gezeichnet:
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin
stv.
Bezirksbürgermeisterin
- einstimmig -