Sitzung: 07.09.2021 NB/004/2021
Die UNB schlägt
vor, den TOP zurückzuweisen, da zu den im Antrag gestellten Themen keine
Zuständigkeit der UNB und somit des Naturschutzbeirates gegeben ist.
Die Zuständigkeit
liegt z. B. bei der Unteren und Höheren Wasserbehörde, den Technischen
Betrieben Leverkusen, dem Wupperverband…
Sobald von diesen
Stellen Maßnahmen ausgearbeitet sind, wird die UNB im weiteren Verfahren
selbstverständlich beteiligt und die Maßnahmen werden im Beirat besprochen.
In der anschließenden
Diskussion ging es um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)
und die
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, 2007/60/EG, welche beide im
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wurden die
Aufgaben des Wupperverbandes angesprochen.
Herr Bosbach verweist zu den Themen Retentionsflächen für/Renaturierung von Fließgewässern auf die Forderungen in den WRRL.
Frau Beier-Witte informiert darüber, dass das Thema Hochwasserschutz im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt (BU) am 09.09.2021 behandelt wird.
Im Anschluss daran lässt Herr Kamphausen über den Antrag
abstimmen.
dafür: 4
dagegen: 8
Enth.: 1
Hinweis zum
Protokoll:
Das Thema
Hochwasserschutz wurde im oben erwähnten Ausschuss in einem Gesamtpaket in den
nächsten politischen Turnus vertagt.