1.    Entfernung eines Hornissennests

 

In 11/2021 hat eine Privatperson eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung eines Hornissennestes an einem Wohnhaus beantragt.

 

Die UNB hat eine entsprechende Ausnahme erteilt, da die Beseitigung im späten Herbst stattfinden sollte; es konnte davon ausgegangen werden, dass die Königin bereits ausgeflogen war. Eine Umsiedlung schien nicht sinnvoll, da die verbleibenden Tiere ohnehin zeitnah ableben würden.

Erschwerend kam hinzu, dass die Tiere bereits ins Innere des bewohnten Gebäudes und in das Schlafzimmer eingedrungen waren. Dies stellte eine unzumutbare Belastung für die Bewohner dar.

 

Die Ausnahmegenehmigung wurde nach Rücksprache mit Herrn Dr. Denecke durch die UNB erteilt.

 

2.    Herr Dr. Denecke stellt Statistiken zum Zustand von Wald und Forst in Leverkusen vor. Auf Leverkusener Flächen steht viel mehr Naturwald als im bundesweiten Vergleich (4% in Leverkusen, 2% bundesweit). Zudem nehmen die Flächengröße des Waldes sowie der Holzvorrat stetig zu. Auch die Dominanz von Buche und Eiche, ein hoher Anteil von Totholz sowie eine hohe Baumartenvielfalt sind aus Naturschutzsicht erfreulich.