Ohne nähere Angabe zu der genauen Lage können von der UNB zu dem Thema keine Aussagen getroffen werden.

 

Herr Dr. Denecke sagt zu, einen Lageplan für die UNB zu erstellen.

 

Bis zu dieser Klärung schlägt er vor, die TOPs 7.9.1 und 7.9.2 zu vertagen und lässt anschließend darüber abstimmen:

 

dafür:             14

dagegen:         0

Enth.:               0

 

Die TOPs 7.9.1 und 7.9.2 sind damit einstimmig vertagt.

 

Hinweis: Grundsätzlich wird der Beirat über Instandsetzungsmaßnahmen in Schutzgebieten informiert. Instandsetzungsmaßnahmen in gleichem Umfang und in der gleichen Art bedürfen jedoch keiner Befreiung nach dem BNatSchG und damit auch keiner Zustimmung des Beirates.