Beschlussentwurf:

 

1.                  Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich der Straße „An der Lehmkuhle“ und den hinteren Grundstücksbereichen der Stephan-Lochner-Straße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 586 (teilw.), 588, 590, 591, 592, 593, 606, 607, 608 und 609 der Gemarkung Hitdorf, Flur 15. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 2 dargestellt.

 

2.                  Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

3.                  Der Bebauungsplanentwurf für die Offenlage soll auf Grundlage der Anlagen 3 und 5 (Vorentwurf, Begründung) entwickelt werden.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB


Die Verwaltung wird die Anregungen des Bürgerantrags Nr. 0327/2010 sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im weiteren Verfahren zum Offenlagebeschluss prüfen und ggfs. berücksichtigen. Über das Ergebnis der Prüfung werden die Verfasser des Bürgerantrags informiert.


 

dafür:          16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

Enthalt.         1   (pro NRW)