Beschluss:

 

Die Anwohnenden des Wohngebiets Imbach bekommen die Möglichkeit, eine zeitlich befristete kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes zu erhalten.

 

Die zeitliche Befristung gilt zunächst bis zum Abschluss der Umbaumaßnahme des Kreisverkehrs Rennbaumstraße.


Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II räumt der Bürgerantragstellerin, Frau Dr. Weiß, einstimmig Rederecht ein.

 

Frau Dr. Weiß erläutert ihren Bürgerantrag.

 

Im Anschluss schlägt Herr Dr. Pausch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor, über den Bürgerantrag im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung abzustimmen, auf dem Imbacher Weg ebenfalls eine zeitlich befristete kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes anzubieten, so wie auf der Neukronenberger Straße auch.

 

Die zeitliche Befristung soll bis zum Abschluss der Umbaumaßnahme des Kreisverkehrs Rennbaumstraße gelten.

 

Hierüber lässt Herr Bezirksbürgermeister Pröpper abstimmen.


- einstimmig -