Beschluss: zur Kenntnis genommen

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt nach, ob die im Antrag aufgeführten Beträge regelmäßig einem Controlling unterzogen und angepasst werden. Insbesondere stellt er diese Frage im Hinblick auf steigende Inflation und veränderte Herausforderungen für die Familien.

 

Herr Zens (FB 51) antwortet, die Beihilfen wurden anhand der letzten Verbrauchsstichprobe ermittelt. Eine aktuelle Anpassung ist erst einmal nicht vorgesehen. Die sich ändernden Beihilfen, wie Nachhilfestunden oder Weihnachtsbeihilfe, wurden entsprechend den Empfehlungen des LVR verfügt. Wenn das Landesjugendamt die Beiträge erhöht, erfolgt automatisch eine Anpassung auf städtischer Ebene. Ansonsten müsse man bei steigender Inflation auch auf Kleidungs- und Möbelpreise achten. Dort müsste man die Sätze gegebenenfalls nochmals überarbeiten.

 

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betont die Bedeutung eines Controllings, beispielsweise jährlich, in Zeiten, in denen eine außergewöhnliche Verteuerung zu erwarten ist

 

Herr Zens (FB 51) führt aus, wenn der Maximalbetrag nicht ausreiche, gäbe es immer noch die Möglichkeit, darüber hinaus Gelder zu bewilligen. Sollten solche Sonderentscheidung anstehen, würde dies zum Anlass genommen, den Beihilfebetrag zu überprüfen.

 

Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder wird angemerkt, dass der Beitrag für Freizeit, Kultur und Sport von 15 Euro für sehr niedrig gehalten wird.

 

Herr Zens (FB 51) merkt an, die Kinder bekämen ja auch Taschengeld. Wer etwas Teureres haben will, müsse zum TG ggf. etwas dazutun. Dies müsse die Person auch deshalb, weil die Chance, beispielsweise einen Verein zu besuchen, in diesem Falle größer ist. Wenn es etwas gäbe, dass mit diesem Satz nicht zu bezahlen sei, seien immer noch Ausnahmeentscheidungen möglich.

 

Der Beihilfekatalog wirtschaftliche Jugendhilfe wurde nach den Ausführungen und beantworteten Fragen durch den Sachgebietsleiter Wirtschaftliche Jugendhilfe (FB 51), Herrn Georg Zens, zur Kenntnis genommen.