Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den 3.
Bericht des Stadtkämmerers gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO – UA Schutzsuchendenaufnahme über Erträge und
Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für
Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der
Schutzsuchenden zur Kenntnis.