Sitzung: 12.12.2022 RAT/023/2022
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2022/1839
Beschluss:
Die Stadt Leverkusen gewährt den 71 Kindertagespflegestellen in Leverkusen einen einmaligen Zuschuss für Energie- und Heizkosten von jeweils einmalig 300 €. Die Zuschüsse werden noch im Dezember 2022 ausgezahlt.
Herr Stadtdirektor Adomat erklärt Folgendes:
„Wie in der
Stellungnahme der Verwaltung ausgeführt, sind Entlastungen bezüglich Strom und
Gas zum Teil geplant, zum Teil bereits umgesetzt.
Daher ist die
Verwaltung von ihrem Vorschlag, jeweils 300 € im letzten Quartal 2022 und im
ersten Quartal 2023 zu zahlen, abgerückt und spricht sich stattdessen für eine
einmalige Zahlung von 300 € aus.
Die von der
Bundesregierung rückwirkend ab 01.01.2023 geplante Gaspreisbremse wird erst ab
01.03.2023 greifen. Die Energiepreispauschale, die die Tagespflegen im
September erhalten haben, muss versteuert werden.
Trotz der bereits
in diesem Jahr gewährten Entlastungen verbleibt damit ein Teil der deutlich
gestiegenen Energiekosten bei den Tagespflegen. Ein Teil der Entlastungen wird
den Tagespflegen erst im nächsten Jahr zu Gute kommen.
Daher schlägt die
Verwaltung vor, die einmalige Zahlung in Höhe von 300 € an die Tagespflegen noch im Dezember auszuzahlen.
Da
trotz der o.g. Entlastungen ein Teil der gestiegenen Energiekosten bei den
Tagespflegen verbleibt, kann eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.
Derzeit gibt es 71
Kindertagespflegestellen (Einzelne, Großtagespflegen, Großtagespflegen in
Trägerschaft); das heißt: die Zahlungen belaufen sich auf 71 x 300 €. Dies
entspricht einem Gesamtbetrag von 21.300 €.
Es gibt 18
Großtagespflegen in Trägerschaft, die je nach Mietvertrag die gesamten
Nebenkosten von der Stadt Leverkusen ausgezahlt bekommen. Diese erhalten keinen
Zuschuss.“
Herr Bürgermeister Marewski lässt über den Antrag im Sinne der Stellungnahme von Herrn Stadtdirektor Adomat abstimmen.
dafür: 40 (OB, 13 CDU, 7 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 AfD, 3 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)
dagegen: 2 (BÜRGERLISTE)