Herr Bezirksvorsteher Schiefer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Rf. von Styp-Rekowski (CDU) sieht keine Dringlichkeit auf der Tagesordnung und bittet die Verwaltung zu erklären, warum zu dieser außerhalb des Sitzungsturnus liegenden Sitzung eingeladen wurde.

 

Herr Molitor (01) erklärt, dass gem. § 36 Abs. 5 S. 2 i. V. m. § 47 Abs. 1 S. 3 GO NRW eine Sitzung unverzüglich einzuberufen ist, wenn eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangt.

Die Gründe für die Einberufung müsste der Antragsteller erläutern.