Beschluss:
1.
Für das
im Folgenden näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.
114/74 beschlossen.
2.
Die
Änderung des Bebauungsplans Nr. 114/74 „Friedrich-Ebert-Platz“ erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 114/74 „Friedrich-Ebert-Platz“ - 5. Änderung
„Wiesdorf - nordöstlich Christuskirche“. Das
Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk I im Stadtteil Wiesdorf, nordöstlich
der evangelischen Christuskirche und südlich des Friedrich-Ebert-Platzes. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von rund 0,2 ha.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage
1 der Vorlage) zu entnehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -