Nachtrag: 28.04.2023
Sitzung: 17.05.2023 Bez. III/016/2023
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Vorlage: 2023/2208
Beschluss:
Wie Bürgerantrag Nr. 2023/2208
Frau Weber (01) trägt eine E-Mail des Bürgerantragstellers, Herrn Urbschat, vom 17.05.2023 vor:
„Leider bin ich
kurzfristig familiär verhindert und kann so nicht zur Sitzung des Bezirks III
kommen.
Vielleicht ist es
möglich hiermit schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Verwaltungsbegründung
nicht den Marktbetrieb in der Fußgängerzone berücksichtigt, sondern nur auf den
Bauernmarkt auf dem Arkadenplatz eingeht. Das Problem mit großen Lastern betrifft
auch nicht die kleinen Geschäfte mit Frischwaren, sondern die Haushalts- und
Drogeriemärkte Kodi und Rossmann. Man könnte diese Geschäfte darauf hinweisen,
dass eine Anlieferung an den Bauernmarkttagen vormittags problematisch ist und
sie bitten, möglichst andere Anlieferungszeiten wahrzunehmen.“
Frau Laurenz (36)
führt aus, dass es schwierig sein dürfte, einzelne Anlieferer in ihren Zeiten
zu beschränken. Sie regt an, mit Hilfe der Werbe- und Fördergemeinschaft
Schlebusch auf den Einzelhandel bezüglich der Anlieferungszeiten an
Donnerstagen und Samstagen (Bauernmarkt) zuzugehen.
Hierzu schlägt Rh.
Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor, eine Umfrage innerhalb der Werbe- und
Fördergemeinschaft Schlebusch durchzuführen und die Meinung der Einzelhändler*innen
abzufragen, nicht an Donnerstagen und Samstagen zu den Zeiten des Bauernmarktes
beliefert zu werden.
Herr Prangenberg
(CDU) bittet die Verwaltung, das Durchfahrtverbot in der Fußgängerzone
Schlebusch ab 11.00 Uhr strenger zu kontrollieren.
Herr Bezirksbürgermeister
Schönberger schlägt vor, dass er mit der Werbe- und Fördergemeinschaft
Schlebusch bezüglich der Anlieferungszeiten und der Einhaltung des
Durchfahrtverbots ab 11.00 Uhr in Kontakt tritt und der Bezirksvertretung für
den Stadtbezirk III anschließend über das Ergebnis berichtet.
Dem stimmt die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einstimmig zu.
Im Anschluss lässt
Herr Bezirksbürgermeister Schönberger über den Bürgerantrag Nr. 2023/2208
abstimmen.
- einstimmig abgelehnt -