Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt,
beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der
Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, 23.06.2023
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rf. Milanie Kreutz“
dafür: 48 (OB, 14 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)
dagegen: 2 (Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen,)