Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) erläutert, die Unklarheit über die tatsächlichen Fallzahlen und die Auslastung im Bereich des Pflegekinderdiensts hätten Veranlassung zur Einbringung des Antrags gegeben.

 

Die Verwaltung erläutert, als Kennzahl zur Auslastung diene die Fallzahl pro Mitarbeiter, welche alle drei Monate evaluiert wird und die Anzahl der Mitarbeitenden dadurch bereits angepasst wurde. Der Fachbereich Personal und Organisation (11) hat auf entsprechenden Antrag des Fachbereiches Kinder und Jugend, orientiert an der Fallbelastung, der Fluktuation und der demographischen Situation, bereits im Rahmen der Stellenplanung für das Haushaltsjahr 2023 den politischen Gremien die Einrichtung von insgesamt 13,5 VZÄ im Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst/Pflegekinderdienst vorgeschlagen. Davon entfielen 1,5 VZÄ auf den Pflegekinderdienst sowie zusätzliche 2,0 VZÄ auf den Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung. Diese Forderung korrespondierte auch mit Forderungen der Gewerkschaft Ver.di und der gpa NRW in diesem Aufgabenfeld.

 

Für den Pflegekinderdienst sieht der städtische Stellenplan insgesamt 9,5 VZÄ vor, abzüglich der Leitung sowie einem Aufgabenanteil, welcher der Adoptionsvermittlung vorbehalten ist. Alle Planstellen konnten zwischenzeitlich besetzt werden. Der Pflegekinderdienst ist zudem von der Wiederbesetzungssperre ausdrücklich ausgenommen.

 


Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Rf. Pütz (SPD), lässt über den Antrag abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:           1  (BÜRGERLISTE)

dagegen:  11  (2 CDU, 2 SPD, 2 BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 3 Sonstige)