Beschluss: vertagt

Herr Schmitz (66) weist darauf hin, dass mit der Planung für den Ausbau des Dhünnwegs in Verlängerung des Querdeiches erst begonnen wird, wenn der Satzungsbeschluss für den Landschaftsplan vorliegt.

 

Aus diesem Grund erklärt sich Herr Vennemann (FDP) damit einverstanden, den Antrag Nr. 2023/2503 bis zum Satzungsbeschluss des Landschaftsplans zu vertagen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.