Das Projekt und die Vorlage werden im Ausschuss sehr begrüßt.
Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) erkundigt sich, ob es sich bei der Bezeichnung eines „Verfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung, deren Ergebnis dem förmlichen Verfahren nach BauGB zugrunde gelegt werden soll“ um ein Wettbewerbsverfahren handelt.
Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass das Projekt in der Federführung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) liegt; der Fachbereich Stadtplanung (61) ist hier unterstützend tätig und führt das Bauleitplanverfahren durch. Der vorgenannte Begriff aus der Vorlage bezeichnet den Überbegriff für ein Wettbewerbsverfahren, so Frau Beigeordnete Deppe.
Rh. Bartels (FDP) erkundigt sich, ob für das angedachte sechsgeschossige Bauwerk bereits ein konkretes Investorenbegehren hinterlegt ist.
Frau Beigeordnete Deppe schlägt vor, dass hierzu die SWM befragt wird und dies über eine Mitteilung zu z.d.A.: Rat oder über das Protokoll beantwortet wird. Rh. Bartels (FDP) ist damit einverstanden.
Redaktionelle
Anmerkung zur Niederschrift:
Die SVM nimmt mit
Schreiben vom 17.04.2024 wie folgt zur Nachfrage von Rh. Bartels (FDP)
Stellung:
„Unsere Marktanaylse
für den Bahnhof Leverkusen-Mitte hat einen Bedarf für Büronutzung am Standort
ermittelt und unsere Planung für ein sechsgeschossiges Bauwerk bestätigt. Zum
derzeitigen Projektstand „Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“ hat die
Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) die
Investoren-Suche noch nicht begonnen. Andererseits ist ein Begehren eines
Investors an uns ebenfalls nicht herangetragen worden. Die Vorgehensweise der
SWM sieht folgende Schritte vor: Zunächst wird mit dem Architektenwettbewerb
das künftige Bahnhofsgebäude definiert. Die sechs Stockwerke ist eine maximale
Geschossangabe. Die Architektenbüros haben die Möglichkeit im Wettbewerb das
Gebäude auch anders zu gestalten, so dass sich daraus eine andere Nutzung
ergeben könnte. Wenn das Preisgericht den Wettbewerbssieger bestimmt hat, kann
die SWM mit diesen fixierten Angaben zum Bahnhofsgebäude mit möglichen
Investoren konkreter ins Gespräch gehen. Zum derzeitigen Zeitpunkt hat die
Stadt Leverkusen gegenüber der SWM kommuniziert, dass das beschriebene
Grundstück auch zukünftig im Eigentum der Stadt Leverkusen verbleiben soll. Vor
diesem Hintergrund wären „stadtnahe“ Investoren bzw. andere Stadttöchter
vorstellbar.“
Beschluss:
1.
Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 277/I „Wiesdorf - Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“.
3.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in der
Flur 19 die Flurstücke 366, 374, 375, 376 und 455 sowie Teilflächen der
Flurstücke 302, 303, 339 und 381. Die genaue Abgrenzung (schwarze Umgrenzung)
ist den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage zu entnehmen.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -