Beschluss:
Für das Gebiet „Gesundheitspark Leverkusen“ ist ein
qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen.
Dieser erfasst grob das heutige Klinikareal westlich
des „Karl-Carstens-Rings“, nordöstlich der „Paracelsusstraße“ und angrenzende
Grünflächen, und befindet sich südlich der Waldgrenze (bestehendes
Klinikgelände) und südwestlich der „Dhünn“. Die genaue Abgrenzung ist der
Planzeichnung gemäß Anlage 1 der
Ergänzung vom 10.06.2010 zur Vorlage zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt auf
der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
dafür: 13 (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 pro NRW, 1 OP)
Enth.: 3 (SPD)