Der TOP wurde gemeinsam mit dem TOP 11 (Vorlage Nr. 0479/2010) beraten.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet die Verwaltung, diese beiden Verfahren aufgrund der Steuerungsfunktion prioritär  zu behandeln.

 

Beschluss:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 103/72 „Gebiet zwischen Kölner Straße (heute Friedrich-Ebert-Straße), Lich-, Dönhoff- und Montanusstraße“ in Leverkusen-Wiesdorf ist das Aufhebungsverfahren einzuleiten.

           

Der Bebauungsplan wird grob folgendermaßen abgegrenzt (die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen):

-          Dönhoffstraße im Norden,

-          Montanusstraße im Westen,

-          Lichstraße im Süden sowie

-          Friedrich-Ebert-Straße im Osten.

           

Der Aufstellungsbeschluss zum Aufhebungsverfahren erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 sowie § 1 Abs. 8 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

- einstimmig -