Der TOP wurde
gemeinsam mit dem TOP 11 (Vorlage Nr. 0479/2010) beraten.
Rh. Paul Hebbel
(CDU) bittet die Verwaltung, diese beiden Verfahren aufgrund der
Steuerungsfunktion prioritär zu
behandeln.
Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 103/72 „Gebiet zwischen Kölner Straße (heute Friedrich-Ebert-Straße), Lich-, Dönhoff- und Montanusstraße“ in Leverkusen-Wiesdorf ist das Aufhebungsverfahren einzuleiten.
Der Bebauungsplan wird grob folgendermaßen abgegrenzt (die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen):
- Dönhoffstraße im Norden,
- Montanusstraße im Westen,
- Lichstraße im Süden sowie
- Friedrich-Ebert-Straße im Osten.
Der Aufstellungsbeschluss zum Aufhebungsverfahren
erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 1 Abs. 3 sowie § 1 Abs. 8 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des
Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -