Beschluss:

 

Für das Gebiet „Waldstraße“ ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB – aufzustellen.

 

Dieser erfasst das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Friedhofsaffine Nutzungen“ (SO – FAN) östlich des Eingangsbereichs zum Friedhof Reuschenberg („Auf dem Weierberg“) einschließlich der nördlich angrenzenden Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ und der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Waldstraße. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

dafür:          14  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:     1  (OP)

Enth.:            1  (pro NRW)