Beschluss:

 

1.  Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/I „An der Lehmkuhle“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

2.   Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer

     eines Monats öffentlich auszulegen.

 

     Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB.

 

     Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

dafür:          15  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

Enth.:            1  (pro NRW)