Auf Wunsch von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) wird die folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag zu Protokoll genommen:

 

Wenn nach Gesprächen mit dem Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) und der Bezirksregierung Köln klar ist, wie sich die zeitlichen, inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen darstellen, wird für eine Umgehungsstraße in der Regel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt (Bez.-Reg. Köln mit Straßen.NRW). Erst dann kann die Maßnahme in das Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung aufgenommen werden. Dringende Projekte können dann auch vorgezogen werden.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt den Antrag daraufhin für erledigt.