Beschlussentwurf:
1. Den
Vertreterinnen und Vertretern in Organen von Unternehmen und Einrichtungen, an
denen die Stadt Leverkusen unmittelbar oder mittelbar alleine oder zusammen mit
einer anderen Gemeinde, einem Gemeindeverband oder dem Land Nordrhein-Westfalen
mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist, wird Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW
erteilt, auf die Umsetzung des § 108 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 1 Satz
1 Nummer 9 GO NRW hinzuwirken.
2. Den
Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen im Verwaltungsrat der Sparkasse
Leverkusen wird Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW erteilt, auf die Umsetzung des
§ 19 Abs. 5 SpkG hinzuwirken.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 20
(6 CDU, 5
2 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 pro NRW, 1 OP)
Enth.: 1 (DIE LINKE)