Beschlussentwurf:
1. Der
Rat stimmt zu,
dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt
Rheinland als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Januar 2011
errichtet wird.
Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des
Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des
Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (Anlage 1) sowie auf der Grundlage des Entwurfs eines
zwischen dem CVUA Rheinland und dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper (RRW) zu
schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher
Untersuchungsaufgaben (Anlage 2).
2. Der Rat beschließt,
2.1 dass die Stadt Leverkusen neben
dem Land NRW, der Städteregion
Aachen, den Städten Aachen, Bonn, Köln sowie den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg,
dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis
und dem Rhein-Sieg-Kreis in die
Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,
2.2 dass die Finanzierung der Anstalt des
öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten
Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 3) erfolgt und dass der Anteil der Stadt
Leverkusen von 17.500 Euro am Stammkapital in Höhe von 300.000 Euro der Anstalt
rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,
2.3 dass der zwischen der Stadt Leverkusen und
dem Rheinisch Bergischen Kreis sowie dem Oberbergischen Kreis abgeschlossene
öffentlich-rechtliche Vertrag über die Untersuchung und Begutachtung von Proben
im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln nach dem LMBG vom 09.
Dezember 2003 bzw. 15. Dezember 2003 zum Zeitpunkt der Errichtung der
öffentlich rechtlichen Anstalt im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird,
2.4 dass das
bewegliche Anlagevermögen des
Chemischen Untersuchungsinstitutes (CUI) der Stadt Leverkusen auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übergeht und
2.5 dass, soweit
eine der unter Punkt 2.1 aufgelisteten Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag
nicht zustimmen sollte, der Beschluss der Stadt Leverkusen weiterhin Gültigkeit
hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere
hinsichtlich der Aussagen zum Stammkapital (Punkt 2.2) und dem Stimmenanteil im
Verwaltungsrat entsprechend anzupassen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Stein
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -