Betreff
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
- Umsetzungsbeschluss 2009 zur Straßenbeleuchtung
Vorlage
0099/2009
Aktenzeichen
661-pi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die GPA-Empfehlungen zur Straßenbeleuchtung hinsichtlich eines Berichtswesens zur Effizienz der Leuchtmittel sowie zur Überprüfung des Ausleuchtungsgrades nach DIN entsprechen der aktuellen Vorgehensweise und werden weiterhin umgesetzt. Derzeit ergeben sich hieraus keine konkret bezifferbaren Einsparungen.

Die übrigen Empfehlungen werden nicht umgesetzt. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                                    Mues

Begründung:

 

Die Straßenbeleuchtung betreffend hat die GPA 5 Empfehlungen ausgesprochen.

 

Lfd. Nr. 113 GPA-Bericht Seite In – 21 „Aufbau eines geeigneten Berichtswesens hinsichtlich Art und Effizienz der Leuchtmittel“

 

Im Straßenbeleuchtungsvertrag v. 9.11.1995 zwischen der Stadt und der EVL wurde festgelegt, dass die EVL eine Beleuchtungsdatei führt. In dieser Datei sind u.a. auch Angaben über das verwendete Leuchtmittel und dessen Leistungsaufnahme enthalten. Die Daten dieser Datei sind jederzeit zugänglich zu machen. Die Übermittlung dieser Daten geschieht in der Regel jährlich oder zusätzlich bei Bedarf.

Anhand dieses Datenbestandes konnten in 2009 durch den Einsatz vorhandenen Materials aus abgeschalteten Leuchten die 90 energieintensivsten Lichtpunkte umgerüstet werden.

 

Die Empfehlung entspricht der aktuellen Vorgehensweise

 

 

Lfd. Nr. 114 GPA- Bericht Seite In – 22 „Modernisierung der Anlage mittels Kosten-Nutzenanalyse verifizieren“

 

Eine Modernisierung des Bestandes über den bloßen Ersatz alters- und verschleißbedingter Abgänge hinaus wird bei der gegenwärtigen Haushaltslage nicht in Betracht gezogen. Amortisierungsvorteile aus einer signifikanten Reduzierung des Energieverbrauchs, die z. B. der Einsatz von LED Technik indiziert, werden derzeit durch hohe Anschaffungskosten kompensiert.

 

Der Erlass einer EU-Richtlinie über das Verbot der Herstellung von Queck-silberdampflampen ab dem Jahr 2015 wird in Kürze erwartet. Im Stadtgebiet Leverkusen sind noch ca. 3.000 Maste mit diesen Lampen bestückt. Zumeist mit einer Wattzahl von 80 Watt wie sie in Kugelleuchten Verwendung finden, aber auch mit 125 Watt an Seilspannanlagen. Es sind 2733 Quecksilberdampflampen an Masten und ca. 300 an Seilspannanlagen befestigt.

 

Die Kosten der Umrüstung dieser Anlagen sind abhängig von Bauart, Alter und Zustand und werden noch zu ermitteln sein. Unabhängig hiervon ist jedoch nach vollständiger Umrüstung durch den Einsatz effektiver Leuchtmittel von einer Ersparnis i.H.v. mindestens 40.000,- € jährlich auszugehen. Derzeit wird geprüft, inwieweit die Kosten für die Umrüstung dieser Beleuchtungsanlagen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II noch in 2010 realisierbar ist.

 

Der Empfehlung kann insoweit nur bedingt entsprochen werden

 

 

Lfd. Nr. 115 GPA-Bericht Seite In – 22 „Reduzierung der Betriebsstunden“

 

Die Ein- und Ausschaltzeiten wurden auf das noch zu vertretende Maß reduziert. Eine weitergehende Reduzierung z.B. in Form von Nachtabschaltungen kann sowohl aus Verkehrssicherheitsgründen als auch im Hinblick auf das Thema „Angsträume“ nicht befürwortet werden.

 

Die Empfehlung wird nicht umgesetzt

 

Lfd. Nr. 116/117 GPA-Bericht Seite In – 22 „Sanierung des Altanlagebestandes sowie Überprüfung des Umfangs der Ausleuchtung gem. DIN“

 

Wie bereits dargelegt, kann aus finanziellen Gründen über den Ersatz abgängiger Anlagen hinaus keine Sanierung des Altanlagenbestandes erfolgen. Hierbei wird regelmäßig der Abstand der Standorte überprüft mit dem Ziel, die Anzahl der Lichtpunkte zu verringern. Planungsgrundlage hierfür ist die städtische Richtlinie für die Ausleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen aus dem Jahr 1998, die z. B. größere Beleuchtungsabstände als die DIN ausweist.

 

Die Empfehlung wird umgesetzt.