Betreff
Vorzeitige Beendigung des Konzessionsvertrages mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG für das Stadtgebiet Leverkusen
Vorlage
0886/2011
Aktenzeichen
201-01-02-13-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) zum 30.09.2011 vorzeitig zu beenden.

 

2.      Die Beendigung ist gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) öffentlich bekannt zu geben und zu einer Interessensbekundung im Hinblick auf den Abschluss von spartenbezogenen Konzessionsverträgen (Gestattungsverträgen) öffentlich aufzufordern.

 

gezeichnet:

Buchhorn

(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

1)     Ausgangssituation

Mit der EVL wurde am 09.11.1995 ein Konzessionsvertrag abgeschlossen. Der Vertragsbeginn ist der 02.01.1995, das Vertragsende ist der 01.01.2015. In den Konzessionsvertrag sind die Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme einbezogen.

 

Falls der Rat der Stadt Leverkusen die vorzeitige Beendigung des Konzessionsvertrags beschließt, ist diese Beendigung - nach Abschluss einer entsprechenden Aufhebungsvereinbarung mit der EVL - öffentlich gemäß § 46 EnWG europaweit bekannt zu machen. Im Anschluss ist - sowohl aufgrund nationaler Regelungen des EnWG für die Sparten Gas und Strom als auch vor dem Hintergrund der europarechtlichen Regelungen - ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Auswahl des neuen Konzessionsnehmers durchzuführen.

 

2)     Handlungsempfehlung der EVL

Die EVL ist an die Stadt Leverkusen herangetreten mit der Option, den Konzessionsvertrag gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorzeitig zu beenden. Die EVL bekundet bereits heute im Hinblick auf das im Anschluss an die vorzeitige Beendigung durchzuführende Verfahren für den Neuabschluss von Konzessionsverträgen ihr Interesse, solche Verträge in den Bereichen Gas, Strom, Wasser und Fernwärme über eine Laufzeit von 20 Jahren zu schließen.

 

Hintergrund des Angebotes der EVL ist der Wunsch, möglichst zeitnah Rechts- und Planungssicherheit auch über die ursprüngliche Laufzeit hinaus zu erhalten. Diese Sicherheit ist aus Sicht der EVL wesentliche Grundlage für die anstehenden Investitionen in Höhe von rund 12.000.000 € (Erschließung Neue Bahnstadt Opladen und Neubau Umspannanlage Küppersteg) und bietet die Möglichkeit, die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit von der EVL und der Stadt Leverkusen im Interesse sämtlicher Beteiligten fortzuführen.

 

In der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung der EVL wurde am 16.12.2010 seitens der EVL-Geschäftsführung über das Thema berichtet. Die Gremienvertreter haben die Handlungsempfehlung bereits positiv zur Kenntnis genommen.

Der Stadt Leverkusen ist es angesichts des zurzeit noch relativ weiten rechtlichen Regelungsrahmens möglich, wesentliche Kriterien für die Auswahl des zukünftigen Konzessionsnehmers - innerhalb der (europa-)rechtlichen Grenzen - frei zu bestimmen. Sie kann daher mit dem Neuabschluss der Konzessions- bzw. Gestattungsverträge bereits heute für die kommenden 20 Jahre Planungs- und Finanzierungssicherheit schaffen und auf diese Weise Einfluss auf die nachhaltige infrastrukturelle Entwicklung des Standortes Leverkusen nehmen und den Grundstein für eine langfristige Liquiditätsplanung des Haushaltes aufgrund des gesicherten Konzessionsabgabenaufkommens legen.

 

3)     Weitere Zeitplanung

Phase 1

Herbeiführung Gremienbeschlüsse „Beendigung Konzessionsvertrag“:

§         Ratsbeschluss Stadt Leverkusen:               21.02.2011

§         Gremienbeschluss Gesellschaftervers. EVL         31.03.2011 (Sondersitzung)

Meilensteine:

§         Beendigung des alten Konzessionsvertrages (bis 31.03.2011) mit Wirkung zum 30.09.2011

§         Bekanntmachung der Beendigung und Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Interessenbekundungsfrist bis 30.06.2011

Phase 2

Angebotsabgabe

 

Phase 3

Auswahlverfahren und Verhandlungen

§         Herbeiführung Gremienbeschlüsse: „Neuabschluss Konzessionsverträge“

§        Ratsbeschluss Stadt Leverkusen:      soweit möglich 17.10.2011 oder soweit notwendig in einer Sondersitzung im September 2011

Meilenstein:

§         Neuabschluss Konzessionsverträge soweit möglich zum 01.10.2011

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 886/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Vaßen, Fachbereich Finanzen, 0214/406-2040

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Siehe Ausführungen in der Vorlage

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Finanzstelle 9700111501, Produkt 111501, Produktgruppe 1115

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine.

Mittelfristige Sicherung der Konzessionsabgabe i. H. v. 10.000.000 € jährlich.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Eine Beschlussfassung über die vorzeitige Beendigung des Konzessionsvertrages im nächsten Ratsturnus ist notwendig, um einen EU-rechtskonformen Neuvertrag noch bis Ende des Jahres 2011 abschließen zu können.