Beschlussentwurf:

 

Unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungs-ausschusses, der sich in seiner Sitzung am 08.02.2011 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 befasst, ergeht folgender Beschluss:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 30.12.2010 (Berichtsauslieferung 24.01.2011) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 24.01.2011 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2009 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.        Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 1.552.917.104,88 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 107.626.336,42 € fest.

 

3.        Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 107.626.336,42 € die Ausgleichsrücklage in Höhe von 90.649.493,43 € sowie die allgemeine Rücklage in Höhe von 16.976.842,99 € in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichrücklage zum 01.01.2010 verringert sich damit auf 0 €, der Betrag der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2010 auf 477.367.055,50 €. 

 

4.   Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 die Entlastung.

 

 

Kenntnis genommen                           Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO               Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                       Rechnungsprüfung und Beratung

 

 

gezeichnet: Buchhorn                          gezeichnet: Johanns

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Leverkusen erfasst seit dem 1. Januar 2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Eröffnungsbilanz mit Lagebericht, Anhang und Erläuterungen zu allen Posten (§ 92 Abs. 1 GO NRW) wurde in der Ratssitzung am 14.12.2009 zum Stichtag 1. Januar 2008 festgestellt (Vorlage 0210/2009).

 

Der erstmalige Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde in der Sitzung des Rates am 12.07.2010 – nach entsprechender Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.07.2010 – festgestellt und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.

 

Den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 (Jahresabschluss 2009) werden der Oberbürgermeister sowie 2 Mitglieder des Rates nach § 60 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW mit Dringlichkeitsentscheidung (Vorlage 0904/2011) bestätigen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung übermitteln. Die Genehmigung der Dringlichkeitsvorlage ist für die Sitzung des Rates am 21.02.2011 vorgesehen.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2009 und bedient sich hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

§ 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 07.07.2010 (Vorlage 0554/2010) hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zugestimmt.

 

Der Jahresabschluss 2009 war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt (vgl. § 101 Absatz 1 GO NRW).

 

Mit Datum vom 30.12.2010 (Berichtsauslieferung 24.01.2011) legt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den Entwurf des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ausgesprochen wird (siehe Anlage 2).

Der Prüfbericht wird als Entwurfsfassung vorgelegt, damit mögliche Veränderungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch eingearbeitet werden können. Nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Bericht formell fertig gestellt und versiegelt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Anlage 1) wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 08.02.2011 – von der Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.

 

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung seine Prüfungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 in einem Prüfbericht dokumentiert (siehe Anlage 3).

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung schließt sich im Ergebnis den Feststellungen und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner zum Jahresabschluss 2009 an und erteilt nach § 103 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auf beide Prüfberichte verzichtet.

 

Zu 2. und 3.:

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss entscheidet der Rat im Rahmen seines Budgetrechts gleichzeitig nach § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Verwaltung empfiehlt, zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 107.626.336,42 € die Ausgleichrücklage in Höhe von 90.649.493,43 € sowie die allgemeine Rücklage in Höhe von 16.976.842,99 € in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichrücklage zum 01.01.2010 verringert sich damit auf 0 €, der Betrag der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2010 auf 477.367.055,50 €.

 

Zu 4.:

 

Nach § 95 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2009 anzusehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0892/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Guido Krämer/14/406-1410.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)