- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1. Für das Gebiet „Ringstraße“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Dieser erfasst den Bereich der Ringstraße in Leverkusen-Hitdorf zwischen Langenfelder Straße und Hitdorfer Straße einschließlich der Anschlussstelle der Hitdorfer Straße. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
2. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von ……………………………. durchzuführen, zu der ortsüblich eingeladen wird. Grundlage hierfür ist die Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien des Verfahrens über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Seit Jahrzehnten besteht im Stadtteil Hitdorf die Konfliktsituation, dass sowohl der überörtliche Durchgangsverkehr als auch der Ziel- und Quellverkehr innerhalb Hitdorfs zwischen Monheim und Leverkusen über die Hitdorfer Straße geführt wird. Hieraus ergibt sich eine insgesamt hohe Verkehrsbelastung, die im Zusammenhang mit den vorhandenen, historisch bedingten Straßenquerschnitten zu negativen Auswirkungen entlang der Hitdorfer Straße führt und die dortige Lebens- und Aufenthaltsqualität beeinträchtigt.
Um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Hitdorf zu erarbeiten, wurde im Jahr 2000 nach Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen ein Bürgerbeteiligungsverfahren in Form einer Planungswerkstatt durchgeführt. Als Ergebnis dieser Planungswerkstatt wurde eine Verkehrsvariante entwickelt, die als „Verkehrskonzept Hitdorf“ bezeichnet wird und bei der es vorgesehen ist, die Ringstraße nach Westen zu verlängern und an die Hitdorfer Straße anzubinden. Hierdurch wird eine Verteilung des Verkehrs auf Ring- und Hitdorfer Straße angestrebt, um so die Hitdorfer Straße zu entlasten und Vorraussetzungen für eine städtebauliche Aufwertung des Ortszentrums zu schaffen. Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Beschluss vom 25.09.2000 diesem Verkehrskonzept Hitdorf als Grundlage für zukünftige Entscheidungen von Rat und Verwaltung zugestimmt (Vorlage Nr. R 347/15. TA). Diese Zielsetzung wurde im Jahr 2006 durch den Beschluss zum Flächennutzungsplan bekräftigt. Im Flächennutzungsplan wird die Anbindung der Ringstraße an die Hitdorfer Straße als sonstige, überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Um die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Durchfahrt des allgemeinen Verkehrs über die Ringstraße zwischen Langenfelder Straße und Hitdorfer Straße herzustellen, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 192/I „Ringstraße“. Hierbei werden die Auswirkungen (Immissionen) der Verkehrsführung auf die Anwohner der Ringstraße ermittelt, bewertet und ggf. Schallschutzmaßnahmen festgelegt. Insgesamt ist hierzu eine umfassende Abwägung vorzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. 192/I „Ringstraße“ schafft zudem die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau der Ringstraße im Abschnitt zwischen Stöckenstraße und Kleingansweg, der sich bisher im planungsrechtlichen Außenbereich befindet.
Die verkehrstechnische Planung sieht vor, die Straßenverkehrsfläche der Ringstraße mit einseitig angeordneten Verkehrseinbauten zu versehen, um eine bevorzugte Fahrtrichtung in Richtung Monheim herzustellen.
Für das Bebauungsplanverfahren sowie zur Vorbereitung der zukünftigen Beschlüsse zum Ausbau der Ringstraße bzw. zum Umbau der Hitdorfer Straße ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden. Das Gutachten bestätigt die wesentlichen Ergebnisse des Verkehrsgutachtens von 1998 - 2000:
- Durch das Verkehrskonzept Hitdorf ist eine Reduzierung des Verkehrs auf der Hitdorfer Straße möglich.
- Durch das Verkehrskonzept steigt der Verkehr auf der Ringstraße.
- Der Durchgangsverkehr ist bedeutend, aber nicht überwiegend.
- Das wesentliche Verkehrsaufkommen entsteht durch den in Hitdorf selbst verursachten Verkehr.
- Die Bernsteintrasse kann nicht maßgeblich zur Entlastung der Hitdorfer Straße beitragen.
Dieses Verkehrsgutachten, das beauftragte Schallschutzgutachten sowie die Planung insgesamt sollen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt werden.
Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm verbindliche Bauleitplanung als prioritäres Projekt beschlossen worden. Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf ist durch die Verwaltung als Stadtziel definiert worden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0900/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hennecke / FB 61 / - 6135
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben einer Gemeinde. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Der FB 61 ist durch die politischen Gremien beauftragt worden, die Planungen für den sog. Netzschluss und den Ausbau Ringstraße voranzutreiben (Beschluss des Rates zur Umsetzung des Verkehrskonzepts Hitdorf vom 25.09.2000 (Vorlage Nr. R 347/15.TA). Für die Realisierung des Verkehrskonzepts Hitdorf ist ein B-Planverfahren erforderlich.
Das Planverfahren ist als prioritäres Projekt im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen "Arbeitsprogramms Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) enthalten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch einen Fachanwalt ergeben sich Kosten zur Rechtberatung. Zur detaillierten Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen an den Hausfassaden ergeben sich Gutachterkosten in Höhe von bis zu ca. 35.000 €. Bei der Erstellung einer Luftschadstoffuntersuchung ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 5.200 €. Diese Untersuchungen sind erst nach der Bürgerinformation und zur Vorbereitung des nächsten Verfahrensschrittes (Offenlage) erforderlich.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch einen Fachanwalt ergeben sich Kosten zur Rechtberatung.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)