- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Planung zur Umgestaltung des Knotens Altenberger Straße / Kapellenstraße in einen Kreisverkehr wird zugestimmt.
2. Der Abschaltung der Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Im Dorf und Errichtung eines Fußgängerüberweges wird zugestimmt.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Ausgangslage
Der Knoten L 58 – Kapellenstraße/L 219 Altenberger Straße wird heute mit einer Lichtsignalanlage (LSA) aus dem Jahr 1977 (230 V) geregelt. Diese Anlage ist technisch veraltet und verursacht jährliche Unterhaltungskosten von ca. 4.500 €. In den nächsten Jahren wird eine komplette Erneuerung der LSA (Steuergerät und Außenanlagen) erforderlich sein.
Zudem sind alle vier auf den Knotenpunkt zulaufenden Straßenachsen von einer Straßeninstandsetzungs- oder Kanalbaumaßnahme betroffen. Auch die Verkehrsfläche des Knotenbereichs ist sanierungsbedürftig und wegen der geplanten Umgestaltung von den Instandsetzungsmaßnahmen der angrenzenden Straßenachsen bisher ausgespart worden.
Bei der Abwägung, ob die Lichtsignalanlage erneuert oder durch eine Kreisverkehrsanlage ersetzt werden soll, haben verschiedene Punkte zu dem Entschluss geführt, diesen Knoten in einen Kreisverkehr umzugestalten:
Ø Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotens
Ø Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
Ø Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer
Ø Verbesserung des Stadtbildes und des Wohnumfeldes
Ø Reduktion der Immissionen
Ø Verzicht auf laufende Unterhaltungskosten für eine LSA
Einspurige Kreisverkehrslösung und Leistungsfähigkeit
Entsprechend der fachlichen Empfehlungen für „Kleine Kreisverkehre“ ist ein einspuriger Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 30 m mit Überquerungshilfen für Fußgänger innerhalb der vorhandenen Verkehrsflächen vorgesehen.
Die
Verkehrsbelastung dieses Knotens liegt heute bei etwa 15.000 Kfz/Tag und damit
erheblich unter der maximalen Verkehrsbelastung von etwa 25.000 Kfz/Tag für
einspurige Kreisverkehre. Die konkrete Berechnung des geplanten Kreisverkehrs hat
zudem ergeben, dass selbst in Verkehrsspitzenstunden eine mehr als ausreichende
Leistungsfähigkeit erzielt wird.
Bauliche
Beschreibung
Der Außendurchmesser des Kreises ist so
gewählt, dass Fahrzeuge aller Art den Kreis mit mäßiger Geschwindigkeit
ungehindert durchfahren können. Der Ausbau des Kreises sieht eine 7,50 m breite
Fahrbahn vor, die sich in einen 5,00 m breiten Außen- und einen 2,50 m breiten
Innenring gliedert. Die Trennung erfolgt durch einen markierten Breitstrich. Der
Innenring soll nur von großen Fahrzeugen im Bedarfsfall genutzt werden.
Die Straßenachsen der einspurigen Zuläufe zum Kreis sind aus Gründen der Verkehrssicherheit soweit möglich radial auf den Kreismittelpunkt zugeführt. Die zurzeit vorhandene Längsneigung in der Zufahrt Kapellenstraße wird durch eine entsprechende Höhenplanung ausgeglichen. Die Zuläufe haben eine Breite von 3,50 m, die Ausfahrten sind aus fahrtechnischen Gründen mit etwa 4.50 m Breite angesetzt. Um die Erkennbarkeit des Kreisverkehrsplatzes zu verbessern, sollen die Kreisinsel und die Einmündungsbereiche mit so genannten F-Borden (abgeschrägte Borde), ggf. mit Reflektoren bestückt, eingefasst werden.
Da der Knotenpunkt Bestandteil der
Schulwegsicherung ist, werden in Abstimmung mit dem Fachbereich Schulen die Zu-
und Abfahrten mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) versehen.
Wesentliches gestalterisches Element des
Kreisverkehrsplatzes ist die Kreisinsel selbst, die durch eine geeignete
Bepflanzung und die Anlage einer leicht ansteigenden Hügelfläche incl. eines
Baumes gestaltet wird. Sie wird zudem mit einem ca. 1,00 m breiten nicht überfahrbaren
gepflasterten Innenring umgeben, der neben stadtgestalterischen Gesichtspunkten
auch die Unterhaltung der Begrünung erleichtern soll. Sollte der Fachbereich Stadtgrün einen Sponsor für
die Kreisverkehrsfläche requirieren können, ist eine aufwändigere Gestaltung
möglich.
Auch
die etwa 70 m lange Zufahrt der Lützenkirchener Straße wird unter
Berücksichtigung der Ein- und Ausfahrten durch begrünte Mittelinseln
aufgewertet. Eine Bepflanzung mit Bäumen ist aufgrund des darunter liegenden
Kanals nicht möglich.
Fußgängerüberweg
„Im Dorf“
In Höhe der
Einmündung Im Dorf soll der signalisierte Überweg durch einen Fußgängerüberweg
ersetzt werden. Da dieser Überweg im Verlauf eines Schulweges verläuft, wurde
diese beabsichtigte Änderung mit dem Fachbereich Schulen abgestimmt.
Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlagen des
Kreisverkehrsplatzes und der Fußgängerüberwege werden über Lichtmaste auf den
Fahrbahnteilern sichergestellt. Vor dem Hintergrund, dass auch die
Querungsstelle Lützenkirchener Straße / Im Dorf im Verlauf eines Schulweges
liegt, wird auch diese Querungsstelle durch entsprechende Beleuchtung gesichert.
Grunderwerb
Für den Ausbau
ist es sinnvoll, in einem Teilbereich die schon heute genutzte Gehwegfläche auf
Privatgrund zu erwerben. Dabei ist von ca. 8,5 m² auszugehen.
Der Grunderwerb ist unproblematisch
Haushaltstechnische
Belange, Zuschussantrag
Die Straßenbau-
und Beleuchtungskosten der Maßnahme betragen ca. 510.000 €. Im aktuellen Investitionshaushalt
stehen unter der Bezeichnung „Kreisverkehr Kapellenstraße / Altenberger Straße“
ab dem Jahr 2012 500.000 € zur Verfügung;
diese sind bei der nächsten Haushaltsmittelanmeldung auf 510.000 € anzupassen.
Die Begrünungskosten in Höhe von ca. 11.000 € werden über das Budget des
Fachbereichs Stadtgrün abgedeckt.
Aufgrund der Förderfähigkeit des bereits im Jahre 2009 eingereichten Einplanungsantrages ist das Projekt im Programm zur Stadtverkehrsförderung der Bezirksregierung Köln mit Beginnjahr 2012 enthalten.
Vorbehaltlich der
politischen Zustimmung wird ein entsprechender Finanzierungsantrag gestellt, um
Fördermittel (derzeitiger Fördersatz: 60 %) erhalten zu können.
Durchführungszeitraum
Die Umsetzung dieser
Maßnahme wird – vorbehaltlich der
Zuschussgenehmigung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung – ab der zweiten
Jahreshälfte 2012 angestrebt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0903/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 406-6636
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umbau des signalgeregelten Knotenpunktes Kapellenstr./Altenbergerstr. in einen Kreisverkehr
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produktgruppe 1205 „Öffentliche Verkehrsflächen“; Maßnahme 66831205021091 „Kreisverkehr Kapellenstr./Altenbergerstr.“
Haushaltsmittelbereitstellung: 2012 10.000 €
2013 290.000 €
2014 200.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Wegfall der Unterhaltungskosten für die Signalanlage von jährlich ca. 4.500 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Das Projekt ist Bestandteil des Programms zur Stadtverkehrsförderung der Bezirksregierung Köln mit Beginnjahr 2012 (derzeitiger Fördersatz: 60 %).