Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Betreuungsplätze in der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3, für das Kindergartenjahr 2011/12
Vorlage
0919/2011
Aktenzeichen
510-KiBiz-11-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:

 

Für das am 01.08.11 beginnende Kindergartenjahr 2011/12 werden für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3, entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben:

 

Gruppenform I, 45 Wochenstunden, 20 Plätze

Gruppenform II, 45 Wochenstunden, 10 Plätze

Gruppenform III, 35 Wochenstunden, 38 Plätze

Gruppenform III, 45 Wochenstunden, 32 Plätze

Gesamt 100 Betreuungsplätze.

 

Leverkusen, den 07.02.11

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                         BM Lux                       Rf. von Styp-Rekowski

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 0860/2010 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 20.01.11 die Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2011/12 nach dem Kinderbildungsgesetz beschlossen.

 

Für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstr. 3, sind dabei in die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/12 eingeflossen:

 

Gruppenform I, 45 Wochenstunden, 20 Plätze

Gruppenform II, 45 Wochenstunden, 10 Plätze

Gruppenform III, 35 Wochenstunden, 75 Plätze

Gesamt 105 Betreuungsplätze.

 

Zugrunde lag dabei die entsprechende Meldung der Kath. Kirche im Rahmen der Abfrage der Jugendhilfeplanung, fortgeschrieben mit Datum vom 25.11.10.

 

Wie sich nunmehr aus einer tel. Mitteilung der Leitung der Kath. Tageseinrichtung für Kinder ergeben hat, ist offensichtlich bei der Kommunikation innerhalb des Gemeindekirchenverbandes Bürrig-Küppersteg-Wiesdorf ein Missverständnis aufgetreten.

Beabsichtigt war, wie im laufenden Kindergartenjahr 2010/11 die im Beschlussentwurf aufgezeigte Gruppen-/Platzkonstellation in die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/12 einzubringen. Eine anderweitige Gruppen-/Platzkonstellation würde zu einer absehbaren erheblichen Härte für die Kinder/Eltern führen oder eine erhebliche finanzielle Belastung für den Kindergartenträger mit sich bringen, aufgrund der unterschiedlichen Kindpauschalen. Die Verwaltung befürwortet daher eine entsprechende Beschlussfassung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0919/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Förderung der Tageseinrichtung für Kinder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:  510006050203

Produkt: 060502

Produktgruppe: 0605

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Förderung entsprechend der gesetzlichen Festschreibungen (KiBiz, Kindpauschalen) im Rahmen des Gesamtansatzes ab dem 01.08.11.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Förderung entsprechend der gesetzlichen Festschreibungen (KiBiz, Kindpauschalen) im Rahmen des Gesamtansatzes bis 31.07.12.

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine.

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die verbindliche Meldung für das Kindergartenjahr 2011/12 muss spätestens bis zum 15.03.11 beim LVR Rheinland erfolgt sein. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss tagt erst wieder am 17.03.11. Weiterhin ist die Beschlussfassung über die Betreuungsgruppen im Kindergartenjahr 2011/12 bewusst frühzeitig im Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 20.01.11 erfolgt, um eine frühzeitige Vergabe der Betreuungsplätze zu ermöglichen und so, sowohl den Eltern als auch den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder, Sicherheit für das kommende Kindergartenjahr zu geben, so dass die vorgesehene Beschlussfassung möglichst kurzfristig erfolgen sollte.