Betreff
Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011
Vorlage
0939/2011
Aktenzeichen
651-NKÜ
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die „Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011“ in der vorliegenden Fassung ab sofort an Stelle der bisher gültigen Energieleitlinien (Stand 01.02.2009) verbindlich bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

 

gezeichnet:               

Mues  

 

Begründung:

 

Die Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011 sind ein wichtiger Beitrag zu einer erfolgreichen Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.02.2009 „Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch geeignete Maßnahmen bei der Stadt Leverkusen“ und sind Teil des am 29.06.2009 durch den Rat beschlossenen „Klimaschutzprogramm Leverkusen – Teil I: Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften“.

 

Diese Leitlinien ersetzen die zurzeit geltenden Energieleitlinien vom 01.02.2009.

 

Die Energieleitlinien wurden in folgenden Punkten überarbeitet:

 

-           Anpassung an den aktuellen Stand der Technik

-           Anpassung an die Energieeinsparverordnung 2009

-           Berücksichtigung des Passivhausstandards (Ratsbeschluss vom 16.02.2009) – soweit wirtschaftlich

 

Neben der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme sind als weitere Nachhaltigkeitskriterien die Gesundheit und Behaglichkeit der Nutzer, die Reduzierung des Materialeinsatzes, die Minimierung des Primärenergiebedarfs sowie die Dauerhaftigkeit und Rückbaufähigkeit der Bauteile und Konstruktionen Ziel dieser Leitlinien.

 

Die Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011 bestehen aus einem Textteil und verschiedenen Checklisten.

 

Mithilfe dieser Checklisten soll an drei Meilensteinen, nach Abschluss der Vorplanung, nach Erstellung der Leistungsverzeichnisse und nach der Abnahme die Qualität der Planung dokumentiert und gesichert werden.

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft beabsichtigt, die Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011 als Dienstanweisung anzuwenden.

Für externe beauftragte Architekturbüros und Fachplaner gilt die Dienstanweisung analog.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   0939/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Nina Küpers / FB 65 / 406-6564

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

entfällt

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

entfällt

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

entfällt

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt