Betreff
Erteilung von Weisungen gem. § 113 Abs. 1 GO NRW
- Änderung des Gesellschaftsvertrages der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH
Vorlage
0948/2011
Aktenzeichen
201-01-05-02-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den in Begründung und Anlage der Vorlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

gezeichnet:  

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Die in den Textziffern 1. und 2. dargestellte Neufassung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen der JSL dient der Anpassung an die aktuelle Rechtsentwicklung.

 

Ergänzend erfolgt in den Textziffern 3. und 4. die gesellschaftsvertragliche Umsetzung der durch das so genannte Transparenzgesetz in § 108 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 geänderten Gemeindeordnung NRW.

 

Diese Änderungen hat der Rat der Stadt Leverkusen bereits am 12.07.2010 mit der Billigung der alle relevanten Beteiligungen der Stadt Leverkusen betreffenden Weisungsvorlage 0463/2010 zugestimmt.

 

Der Gesellschaftsvertrag der JSL ändert sich wie folgt:

 

1.         § 4 Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

"Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die in § 2 Ziffer 1 beschriebene Tätigkeit. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke."

 

2.         § 4 Ziffer 6 wird wie folgt neu gefasst:

 

"Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Leverkusen, die es unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck der beruflichen und sozialen Qualifizierung hilfsbedürftiger Menschen in Leverkusen zu verwenden hat."

 

3.         § 14 Ziffer 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

"Der Anstellungsvertrag des/der Geschäftsführers/in wird für die Gesellschaft durch den/die Vorsitzende/n der Gesellschafterversammlung geschlossen. Im Anstellungsvertrag ist vorzusehen, dass der/die Geschäftsführer/in sein/ihr Einverständnis zur individualisierten Offenlegung der Geschäftsführerbezüge nach § 16 Ziffer 1 erklärt."

 

4.         § 16 Ziffer 1 wird durch folgenden neuen Satz 2 ergänzt:

 

"Im Anhang sind die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuches der Mitglieder der Geschäftsführung nach Maßgabe des § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr.9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen anzugeben." Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden zu den Sätzen 3 bis 5.

 

In der Anlage sind die vorgesehenen Änderungen in Form einer Synopse den momentan geltenden Regelungen gegenübergestellt. Mit der Finanzbehörde wurde bereits abgestimmt, dass die vorgesehenen Änderungen nicht dem gemeinnützigen Charakter der Gesellschaft entgegenstehen. Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der JSL bedürfen nach §§ 8 und 12 Punkt a) des Gesellschaftsvertrages einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 20 34

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage greift einen Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen zur Umsetzung landesrechtlicher Bestimmungen für die JSL auf. Um eine schnellst mögliche Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung notwendig.