Betreff
Ferienspaß der Katholischen Jugendwerke Leverkusen e. V. im Jahr 2011
Vorlage
0951/2011
Aktenzeichen
514-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Katholischen Jugendwerke Leverkusen e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln für die Durchführung des „Ferienspaß 2011“ ein Zuschuss in Höhe von 7.500,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 531800 gezahlt.

 

Über die Gesamtausgaben ist dem FB Kinder- und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2012 vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 14.02.11 (siehe Anlage 1) bittet der Kath. Jugendwerke e. V. um einen Zuschuss in Höhe von 7.500,- € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2011 gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 2).

 

Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu verfahren.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1

Anlage 2

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0951/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 5190

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

In Kooperation mit dem Bund der Deutschen kath. Jugend, sozialen Einrichtungen und Institutionen aus dem Leverkusener Stadtteil Steinbüchel sowie mit der Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen aus der Kirchengemeinde St. Matthais, planen die Kath. Jugendwerke in den Sommerferien 2011 eine einwöchige Ferienmaßnahme für die Zielgruppe der Sieben- bis Dreizehnjährigen. Von Montag bis Samstag wird den Kindern durch die Einbringung verschiedener Schwerpunkte und Fähigkeiten der Kooperationspartner ein interessantes und abwechslungsreiches  Programm geboten.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO liegen vor, da in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferienprogramm) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:     510006100102

Produkt:            061001

Produktgruppe: 0610

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Fördermittelbedarf in Gesamthöhe von 7.500,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt