Betreff
Konzept zur psychosozialen Betreuung von Substituierten
Vorlage
0957/2011
Aktenzeichen
500
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Das als Anlage beigefügte Konzept zur psychosozialen Betreuung von Substituierten und die Dezentralisierung der Vergabe des Substitutionsmittels in Zusammenhang mit einem Projekt zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die ebenfalls als Anlage beigefügte Leistungsvereinbarung mit der Suchthilfe gGmbH abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

gezeichnet:

 

Stein

 

Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 8.11.2010 die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, die städtischerseits heute vollumfänglich in Küppersteg, Hardenbergstraße, durchgeführte Methadonabgabe zusätzlich noch an einem anderen, geeigneten Standort im Stadtgebiet anzubieten.

 

Ziel ist eine Dezentralisierung und damit eine Entzerrung der hohen Konzentration an einem Standort

 

Seitens der Verwaltung wurde in der Sitzung zugesagt, in der 2. Sitzung des Ausschusses in 2011 ein Konzept zur psychosozialen Betreuung vorzulegen.

 

Die Entwicklung des Konzepts erfolgte gemeinsam mit der Suchthilfe gGmbH. In diesem Zusammenhang wurde auch die Finanzierung der psychosozialen Betreuung neu geregelt. Die bisher pauschal finanzierte Personalressource ist nicht ausreichend, um die Substituierten adäquat zu betreuen. Dies führt u. a. zu der hohen Konzentration von Klienten während der Vergabezeiten.

 

In einem ersten Schritt soll daher die Personalkapazität zunächst um ½ Stelle aufgestockt und die Betreuung auf Einzelfallhilfe umgestellt werden. Dies ist verbunden mit Terminvergabe außerhalb der Substitution.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung sind einerseits die Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53ff SGV XII und sozialintegrativen Leistungen nach § 16 a SGB II. Eine Befragung der Substituierten ergab, dass 2/3 Bezieher von Leistungen nach dem SGB II sind und damit Kunden des Jobcenters AGL.

 

Unter Berücksichtigung der bisher pauschal geleisteten Finanzierung erfolgt die Aufstockung aus dem SGB II. In 2011 ist mit Kosten von 85.000,00 € zu rechnen.

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe mit einem gesetzlichen Anspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und den sozialintegrativen Leistungen nach dem SGB II. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des für 2011 beschlossenen Budgets. Die Voraussetzungen nach § 82 GO liegen vor.

 

Ein weiterer Standort für die Ausgabe des Substitutionsmittels in Zusammenhang mit einem Projekt zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung ist in Planung. Hierzu wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   0957/2011…………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, 50 Tel. 5000……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Psychosoziale Betreuung von Substituierten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und sozialintegrative Leistungen nach dem SGB II

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe mit gesetzlichem Anspruch der Betroffenen

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

0505 Sachkonto 546200

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

Sachkosten in Höhe von bis zu 85.000,00 €

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

Sachkosten in Höhe bis zu 113.000,00 €

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Aufgrund der Zusage der Verwaltung ist die Vorlage in die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren einzubringen. Darüber hinaus ist eine Entscheidung in der Märzsitzung notwendig, um mit der Umsetzung des Konzepts zum 1.4.2011 zu beginnen.

 

Die Gespräche hinsichtlich eines weiteren Standorts für die Substitutionsbehandlung fanden Mitte Februar statt.