Beschlussentwurf:
1. Das als Anlage beigefügte Konzept zur psychosozialen Betreuung von Substituierten und die Dezentralisierung der Vergabe des Substitutionsmittels in Zusammenhang mit einem Projekt zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die ebenfalls als Anlage beigefügte Leistungsvereinbarung mit der Suchthilfe gGmbH abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 8.11.2010
die
Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, die städtischerseits heute
vollumfänglich in Küppersteg, Hardenbergstraße, durchgeführte Methadonabgabe
zusätzlich noch an einem anderen, geeigneten Standort im Stadtgebiet
anzubieten.
Ziel ist eine
Dezentralisierung und damit eine Entzerrung der hohen Konzentration an einem
Standort
Seitens der
Verwaltung wurde in der Sitzung zugesagt, in der 2. Sitzung des Ausschusses in
2011 ein Konzept zur psychosozialen Betreuung vorzulegen.
Die Entwicklung
des Konzepts erfolgte gemeinsam mit der Suchthilfe gGmbH. In diesem
Zusammenhang wurde auch die Finanzierung der psychosozialen Betreuung neu
geregelt. Die bisher pauschal finanzierte Personalressource ist nicht
ausreichend, um die Substituierten adäquat zu betreuen. Dies führt u. a. zu der
hohen Konzentration von Klienten während der Vergabezeiten.
In einem ersten
Schritt soll daher die Personalkapazität zunächst um ½ Stelle aufgestockt und
die Betreuung auf Einzelfallhilfe umgestellt werden. Dies ist verbunden mit
Terminvergabe außerhalb der Substitution.
Die gesetzliche
Grundlage für die Finanzierung sind einerseits die Leistungen der
Eingliederungshilfe gemäß §§ 53ff SGV XII und sozialintegrativen Leistungen
nach § 16 a SGB II. Eine Befragung der Substituierten ergab, dass 2/3 Bezieher
von Leistungen nach dem SGB II sind und damit Kunden des Jobcenters AGL.
Unter Berücksichtigung der bisher pauschal geleisteten Finanzierung erfolgt die Aufstockung aus dem SGB II. In 2011 ist mit Kosten von 85.000,00 € zu rechnen.
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe mit einem gesetzlichen Anspruch im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und den sozialintegrativen Leistungen nach
dem SGB II. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des für 2011 beschlossenen
Budgets. Die Voraussetzungen nach § 82 GO liegen vor.
Ein weiterer
Standort für die Ausgabe des Substitutionsmittels in Zusammenhang mit einem
Projekt zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung ist in Planung. Hierzu wird
in der Sitzung mündlich berichtet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0957/2011…………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, 50 Tel. 5000……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Psychosoziale Betreuung von Substituierten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und sozialintegrative Leistungen nach dem SGB II
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe mit gesetzlichem Anspruch der Betroffenen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
0505 Sachkonto 546200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von bis zu 85.000,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Sachkosten in Höhe bis zu 113.000,00 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der Zusage der Verwaltung ist die Vorlage in die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren einzubringen. Darüber hinaus ist eine Entscheidung in der Märzsitzung notwendig, um mit der Umsetzung des Konzepts zum 1.4.2011 zu beginnen.
Die Gespräche hinsichtlich eines weiteren Standorts für die Substitutionsbehandlung fanden Mitte Februar statt.