Betreff
Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades Auermühle
Vorlage
0958/2011
Aktenzeichen
bo-kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die am 01.01.2011 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark Leverkusen (Anlage 1) wird für das Freibad Auermühle zum 30.04.2011 aufgehoben. Für die übrigen Bäder des SPL bleibt die v. g. Entgeltordnung weiterhin gültig.

 

2.         Die Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades Auermühle des SPL

(Anlage 2) wird beschlossen und tritt am 01.05.2011 in Kraft.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2011 beschlossen, im Jahr 2011 den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle sicherzustellen.

 

Über den Wirtschaftsplan des SPL werden Mittel i.H.v. 100.000 € bereitgestellt, um dem SPL den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle mit Unterstützung von privaten Dritten  (Bürgerverein etc.) im Jahr 2011 zu ermöglichen.

 

Um die prognostizierten Umsatzerwartungen zu erreichen, ist eine Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades Auermühle zwingend erforderlich.

 

Die Umsatzerwartungen beruhen dabei auf einem durchschnittlichen Sommerwetter, vergleichbar mit dem Sommer 2010.

 

Ein möglicher Besucherrückgang aufgrund der Angebotsreduzierung soll durch die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen kompensiert werden.

 

Erläuterungen der Entgeltanpassungen

 

Die Entgelte für die Nutzergruppe „Kinder“ bleiben unverändert.

 

Mit der neuen Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades

Auermühle des SPL werden die Entgelte für die Nutzergruppe „Erwachsene (Einzelkarte, Zwölferkarte)“ und die „Minigruppenkarte“ angepasst.

 

► Das Entgelt für Einzelkarten für die Nutzergruppe „Erwachsene“ wird von  

3,50 € auf 5 € angehoben. In dem Eintrittspreis ist eine so genannte

„Sympathieabgabe/Schwimmhilfe“ i.H.v. 1,50 € enthalten; sie ist als solidarische Mithilfe der Bevölkerung zum Weiterbetrieb des Freibades Auermühle zu verstehen.

 

► Das Entgelt für die Zwölferkarte bei der Nutzergruppe „Erwachsene“ wird analog

     der Einzelpreisanpassung von 38,50 € auf 55 € angehoben.

 

► Das Entgelt für die „Minigruppenkarte“ wird von 9,50 € auf 12,50 € angehoben.

 

► Eine Saisonkarte/Jahreskarte für das Freibad Auermühle wird nicht angeboten. Die

     Saisonkarte/Jahreskarte für das Hallen- und Freibad Wiembachtal hat keine

     Gültigkeit für das Freibad Auermühle.

 

► Die bestehende Entgeltordnung für die übrigen Bäder im Bereich Vereinssport

bleibt weiterhin gültig.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  0958/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Die Maßnahme ist die Konsequenz der Entscheidung des Rates vom 21.02.2011 den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle aus Mitteln des SPL zu ermöglichen.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Auswirkungen auf die Umsatzerlöse werden erwartet, um die Einnahmen aus 2010 zu erzielen.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)